STUDIE Die völkerrechtliche Dimension autonomer Waffensysteme ROBIN GEISS Juni 2015 Autonome Waffensysteme sind geeignet, die Art und Weise der Kriegführung zu revolutionieren. Gegenwärtig gibt es noch keine vollständig autonomen Waffensysteme. Schon heute zeichnet sich aber ein deutlicher Trend zu immer mehr Autonomie in militärischen(Waffen-)Systemen ab. Diese Entwicklung sollte einer internationalen Regulierung und Kontrolle unterworfen werden. Ausgangspunkt zukünftiger internationaler Regulierungsansätze autonomer Waffensysteme sollte die Grundannahme sein, dass»kritische Entscheidungen«, d. h. Entscheidungen, die wichtige Rechtsgüter wie insbesondere das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit betreffen, aus(völker-)rechtlichen und ethischen Erwägungen nicht an vollständig autonome Systeme delegiert werden dürfen. Insbesondere die Entscheidung über Leben und Tod muss stets einer menschlichen Letztentscheidung und Kontrolle unterliegen. Vor diesem Hintergrund sollte Deutschland in internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen, insbesondere im Rahmen der UN-Waffenkonvention – und soweit erforderlich auch darüber hinaus – weiter darauf hinwirken, dass bei»kritischen Entscheidungen« ein möglichst hohes Maß an menschlicher Kontrolle verlangt wird, und dass vollständig autonom agierende tödliche Waffensysteme per völkerrechtlich verbindlicher Regelung verboten werden.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten