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Befähigen statt aktivieren : aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II
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Juli 2015 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Befähigen statt aktivieren Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II Claus Reis und Benedikt Siebenhaar Mit der Gesetzgebung zur Grundsicherung für Ar­beitsuchende im SGB II war eine viel weiterreichende Reform als die Zusammenlegung von Arbeitslosen­hilfe und Sozialhilfe verbunden, nämlich der Wan­del von der Transfer- zur Dienstleistungsorientie­rung als Markenzeichen des aktivierenden Sozial­staates und die Umsetzung einer international prak­tizierten Politik derAktivierung. Auf einen Blick Zur Überwindung der Widersprüchlichkeiten desAktivierungsparadigmas im SGB II bedarf es mit demBefähigungsansatz einer neuen konzeptionellen Basis fürmoderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Hierfür sind grundlegende gesetzliche Änderungen insbesondere zur Aufgabenstellung und Zielsetzung des SGB II erforderlich. Der im SGB II umgesetzte Aktivierungsansatz(För­dern undFordern) ist vor allem beim Reformziel Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit geschei­tert. Die Situation langzeitleistungsbeziehender Ar­beitsuchender ist nach Auffassung des DGB wegen der heutigen Aktivierung schlechter als unter den Bedingungen des Bundessozialhilfegesetzes. 2 Das sind Hinweise darauf, dass das Aktivierungsparadig­ma für viele Arbeitsuchende nicht zielführend ist und das SGB II einer erweiterten Perspektive bedarf. 3 Befähigung statt Aktivierung Selbst das BMAS stellt angesichts der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit fest, dass es mit den ak­tuellen Ansätzen von Aktivierung und Fördern und Fordern im SGB II nicht optimal gelungen ist, Lang-