Oktober 2015 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Hendrik Cremer 1Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es noch nicht so viele Menschen auf der Flucht wie in den letzten Jahren. Gegenwärtig sind es nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks(UNHCR) etwa 60 Millionen weltweit. Auch in Deutschland steigt die Zahl der Menschen, die hier Schutz suchen, mittlerweile rasant an, rund ein Drittel sind Kinder und Jugendliche. Zugleich wiederholen sich Berichte, dass es in Deutschland nicht genügend beziehungsweise nicht ausreichend menschenwürdige Unterkünfte für Asylsuchende gibt. Immer wieder kommen auch Zelte oder Sporthallen zur Unterbringung der Menschen zum Einsatz. Dabei ist Deutschland durch das internationale Flüchtlingsrecht und die Menschenrechte verpflichtet, Asylsuchende menschenrechtskonform aufzunehmen. Die Staaten müssen auch auf steigende Zahlen von Schutzsuchenden reagieren – auf diese besondere Herausforderung ist das internationale Flüchtlingsrecht von Beginn an ausgelegt. Auf einen Blick Deutschland ist nach internationalem Flüchtlingsrecht und den Menschenrechten dazu verpflichtet, menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen für Asylsuchende sicherzustellen. Die Realität sieht häufig anders aus, auch die Gesundheitsversorgung der Menschen, die hier Schutz suchen, ist unzureichend. Länder, Kommunen und der Bund müssen dringend erforderliche und geeignete Schritte unternehmen, um ihren menschenrechtlichen Handlungspflichten nachzukommen. Auch wenn die Zahl asylsuchender Menschen in Deutschland in jüngster Zeit rasant steigt, lassen sich die Probleme bei der Unterbringung nicht allein damit rechtfertigen, dass immer mehr Menschen nach Deutschland kommen. Zum einen ist die Entwicklung deutlich steigender Flüchtlingszahlen seit geraumer Zeit absehbar, wenngleich präzise längerfristige Prognosen sicherlich schwierig sind. Zum anderen gibt es gravierende Missstände in Unterkünften für Asylsuchende nicht erst, seit die Zahlen so deutlich gestiegen sind. Schon zuvor haben Wohlfahrtsverbände oder Flüchtlingsräte regelmäßig auf Unterkünfte mit mangelnder Hygiene, Schimmelbefall, fehlenden Toiletten, undichten Dächern oder kaputten Heizungen hingewiesen. Elementare Rechte nach Deutschland geflohener Menschen werden damit nicht ausreichend realisiert. Ihre Rechte sind etwa im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der UN-Frauenrechtskonvention, in
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Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
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