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Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Entstehung
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Oktober 2015 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Hendrik Cremer Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es noch nicht so viele Menschen auf der Flucht wie in den letzten Jahren. ­Gegenwärtig sind es nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfs­werks(UNHCR) etwa 60 Millionen weltweit. Auch in Deutsch­land steigt die Zahl der Menschen, die hier Schutz suchen, mitt­lerweile rasant an, rund ein Drittel sind Kinder und Jugendliche. Zugleich wiederholen sich Berichte, dass es in Deutschland nicht genügend beziehungsweise nicht ausreichend menschen­würdige Unterkünfte für Asylsuchende gibt. Immer wieder kommen auch Zelte oder Sporthallen zur Unterbringung der Menschen zum Einsatz. Dabei ist Deutschland durch das in­ternationale Flüchtlingsrecht und die Menschenrechte verpflich­tet, Asylsuchende menschenrechtskonform aufzunehmen. Die Staaten müssen auch auf steigende Zahlen von Schutzsuchen­den reagieren auf diese besondere Herausforderung ist das internationale Flüchtlingsrecht von Beginn an ausgelegt. Auf einen Blick Deutschland ist nach internationalem Flüchtlingsrecht und den Menschenrechten dazu verpflichtet, menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen für Asylsuchende sicherzustellen. Die Realität sieht häufig anders aus, auch die Gesundheitsversor­gung der Menschen, die hier Schutz suchen, ist unzureichend. Länder, Kommunen und der Bund müssen dringend erforderliche und geeignete Schritte unternehmen, um ihren menschenrechtlichen Handlungs­pflichten nachzukommen. Auch wenn die Zahl asylsuchender Menschen in Deutschland in jüngster Zeit rasant steigt, lassen sich die Probleme bei der Un­terbringung nicht allein damit rechtfertigen, dass immer mehr Menschen nach Deutschland kommen. Zum einen ist die Ent­wicklung deutlich steigender Flüchtlingszahlen seit geraumer Zeit absehbar, wenngleich präzise längerfristige Prognosen sicherlich schwierig sind. Zum anderen gibt es gravierende Missstände in Unterkünften für Asylsuchende nicht erst, seit die Zahlen so deut­lich gestiegen sind. Schon zuvor haben Wohlfahrtsverbände oder Flüchtlingsräte regelmäßig auf Unterkünfte mit mangelnder Hygiene, Schimmelbefall, fehlenden Toiletten, undichten Dächern oder kaputten Heizun­gen hingewiesen. Elementare Rechte nach Deutschland geflohener Menschen werden damit nicht ausrei­chend realisiert. Ihre Rechte sind etwa im Internationalen Pakt über wirtschaft­liche, soziale und kulturelle Rechte, in der Europäischen Men­schenrechtskonvention, in der UN-Frauenrechtskonvention, in