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Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen : politische und rechtliche Gestaltungsansätze
Entstehung
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STUDIE Die menschenrechtliche Sorgfalts­pflicht von Unternehmen Politische und rechtliche Gestaltungsansätze ROBERT GRABOSCH UND CHRISTIAN SCHEPER September 2015 Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen wurde mit den UN-Leit­prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in das internationale Menschenrechts­system eingeführt. Sie adressiert Lücken im Menschenrechtsschutz, die durch trans­nationale Aktivitäten von Unternehmen entstanden sind. Eine politische und rechtli­che Ausgestaltung erscheint notwendig, um z.B. Haftungsfragen zu klären und vor allem auch Opfer von Menschenrechtsverletzungen mit entsprechenden Verfahren zur Einforderung ihrer Rechte auszustatten. In Deutschland sollte ein solcher Ausgestaltungsprozess im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte an­gestoßen werden. Dabei kann auf eine bereits in der Wirtschaftspraxis bestehende Anzahl an Sorgfaltsmaßnahmen zurückgegriffen werden, die bislang jedoch nicht auf menschenrechtliche Belange angewendet wurden. Geklärt werden sollte, in­wieweit das Recht welchen Staates in Fällen der grenzüberschreitenden Menschen­rechtsbeeinträchtigungen maßgeblich ist. Somit sollte eine neue gesetzliche Regelung klarstellen, dass Unternehmen ihre Sorg­falt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften in Hinblick auf Rechtsgüter, die völkerrechtlich geschützt sind, anzuwenden haben. Gleichzeitig sollten Mindestan­forderungen und inhaltliche Vorgaben an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gestellt werden. Durch den comply or explain-Ansatz kann dem Proportionalitäts­grundsatz Rechnung getragen werden, sodass die gesetzliche Vorschrift für große und kleine Unternehmen gleichermaßen flexibel anwendbar ist.