Karen M. Anderson 30/ 2015 EIN NORDISCHES ERFOLGSMODELL IM WANDEL Das System der betrieblichen Altersvorsorge in Schweden AUF EINEN BLICK Schweden ist bekannt für seinen umfassenden Wohlfahrtsstaat. Auch die Altersversorgung bildet keine Ausnahme. Schwedens weitreichendes System von quasi-obligatorischen, tariflich ausgehandelten Betriebsrenten(tjänstepensioner) ist ein weniger bekannter, gleichwohl aber grundlegender Baustein des schwedischen Gesamtrentensystems. 1994/98 verabschiedete Schweden eine weitreichende Rentenreform, die das damalige System aus pauschaler Grundrente(folkpension) und leistungsorientierter allgemeiner Zusatzrente ATP(allmänna tilläggspension) durch ein umlagefinanziertes Rentensystem(Einkommenspension, inkomstpension) mit fiktiven, beitragsabhängigen Rentenansprüchen ersetzte. Dieses wurde durch obligatorische, individuelle und beitragsbezogene Anlagekonten(Prämienrente, premiepension) sowie eine garantierte Grundrente(Garantierente, garantipension) für Personen mit geringen Rentenansprüchen ergänzt. Die betriebliche Altersversorgung zog – insbesondere im Privatsektor – nach. Die damit verbundenen Rentenansprüche entwickelten sich im Laufe der Zeit von leistungszu beitragsorientierten Ansprüchen. Heute gewährleisten vier kollektive Rentenpläne eine quasi-obligatorische Abdeckung für rund 90 Prozent der schwedischen Beschäftigten. Im Durchschnitt tragen Betriebsrenten zehn Prozent zum Gesamtversorgungsniveau bei. 1 DER ÖFFENTLICH-PRIVATE RENTENMIX Die betriebliche Altersversorgung ist eng mit dem gesetzlichen Rentensystem verknüpft. Der gesetzliche Rentenbeitrag beträgt 18,5 Prozent der Bemessungsgrundlage (maximal 46.215 Euro pro Jahr). Davon fließen 16 Prozent in die Einkommenspension und 2,5 Prozent in die Prämienrente. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge: Die Beschäftigten bezahlen sieben Prozent ihres Einkommens unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Arbeitgeber tragen 10,21 Prozent, einschließlich des Einkommens über der Bemessungsgrenze. 2 Pensionsrückstellungen für die Beiträge der Arbeitgeber für Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es nicht. Der Einkommenspension liegt ein fiktives, beitragsorientiertes System zu Grunde. Die Versicherten bauen fiktive Vermögenswerte basierend auf ihrem Lebenseinkommen auf(der Kontostand wird jedes Jahr an das Lohnwachstum angepasst). Die Vermögenswerte der Prämienpension entwickeln sich hingegen entsprechend den Renditen des individuell gewählten Investitionsportfolios. Ab 61 Jahren kann man in den Ruhestand treten, wobei die Rentenansprüche dann entsprechend niedriger ausfallen. 2012 betrug die durchschnittliche gesetzliche Rente 1.338 Euro pro Monat, 40 Prozent der Durchschnittslöhne(3.335 Euro pro Monat). Die durchschnittliche Betriebsrente betrug monatlich 404 Euro, was zu einem Anstieg des Gesamtversorgungsniveaus auf 52 Prozent führte. Der Anteil der Betriebsrenten wird in den nächsten Jahrzehnten noch steigen, wodurch sich das Gesamtversorgungsniveau auch insgesamt erhöhen wird. Darüber hinaus enthalten die Zahlen aus dem Jahr 2012 viele Frauen mit relativ niedrigen Rentenansprüchen, da die Vollzeitbeschäftigung bei Frauen bis in die 1970er Jahre wenig verbreitet war. Durch den zukünftigen Anstieg der durchschnittlichen Rentenansprüche für Frauen dürfte daher das Gesamtversorgungsniveau zusätzlich steigen. Wie ist die betriebliche Altersversorgung organisiert? Zwar gibt es zwischen den einzelnen Systemen Unterschiede, doch grundsätzlich tragen die Arbeitgeber 4,5 Prozent des Einkommens unterhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze und rund 30 Prozent auf Einkommen darüber. Dies bedeutet, >
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Ein nordisches Erfolgsmodel im Wandel : das System der betrieblichen Altersvorsoge in Schweden
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