7. Ausgabe / Januar 2016 Die Europäische Flüchtlingspolitik auf dem Prüfstand Migration in all ihren Formen von kleinräumiger Arbeitswanderung über transkontinentale Aus- und Rückwanderung bis hin zu Flucht und Vertreibung ist ein konstitutiver Bestandteil der europäischen Geschichte. Kaum ein_e Europäer_in findet in seiner unmittelbaren Familiengeschichte keine Erzählungen vom Weggehen oder Ankommen. Allein im 20. Jahrhundert verloren viele Millionen durch Vertreibung, Umsiedlung und Deportation ihre Heimat, flohen vor den Schrecken des Krieges, vor„ethnischen Säuberungen“ oder aus totalitären Systemen. Schon in Folge des Ersten Weltkrieges und der darauf folgenden Verschiebung von Grenzen und Neugründung von Nationalstaaten gab es in Europa 9,5 Mio. Flüchtlinge. Während des Zweiten Weltkrieges wurden erneut 50 bis 60 Mio. Menschen allein in Europa vertrieben. Unmittelbar nach dem Krieg wurden 10 Mio. Deportierte und Zwangsarb eiter_ innen aus Deutschland befreit, während gleichzeitig 12 bis 14 Mio.„Volksdeutsche“ aus den ehemaligen deutschen Reichsund Siedlungsgebieten in das zerstörte Nachkriegsdeutschland kamen – davon knapp 2 Mio. nach Niedersachsen. Das 20. Jahrhundert erhielt nicht umsonst den Beinamen„Jahrhundert der Flüchtlinge“. Vertriebene 2015 weltweit: 59.500.000 Asylsuchende: 1.785.000 Quelle: UNHCR Flüchtlinge: 19.500.000 Binnenvertriebene: 38.200.000 Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes und später der Vereinten Nationen auf völkerrechtliche Normen, die den Geflüchteten einen sicheren Rechtsstatus geben sollten. Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht formuliert„in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“, gehört ebenso dazu wie die Genfer Flüchtlingskonvention(GFK) von 1951 samt ihrem New Yorker Zusatzprotokoll von 1967. Und auch das deutsche Grundgesetz bestimmt, wenn auch nur in einem Nebensatz:„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“(Art. 16a(1)). In Europa nichts Neues Europa ist also alles andere als unerfahren im Umgang mit Flüchtlingen, wenngleich die aktuellen Reaktionen ein anderes Bild zeichnen. Vordergründig scheint das europäische Asylsystem den Anforderungen der Flüchtlingskrise nicht gewachsen zu sein, weshalb die Regierungen auf nationale Einzellösung en setzen. Andererseits werden insbesondere in den Hauptzielländern(v.a. in Deutschland und Schweden) europäische Lösungen gefordert. Ob(und wie) das gelingt, hängt davon ab, wie sich die unterschiedlichen Interessen des Spannungsfelds Asyl- und Flüchtlingspolitik austarieren lassen: Aus Regierungsperspektive stellt sich Flüchtlingspolitik nämlich als Frage der Souveränität zwischen nationaler Selbstbestimmung, europäischer Politik und völkerrechtlichen Normen dar. Inwieweit kann und muss die Kontrolle über den Zugang zum eigenen Territorium an die Europäische Union(EU) abgegeben werden? Welche Selbstbeschränkung ist nötig, um völkerrechtliche Verpflichtungen – etwa das Verbot der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze(Art. 33 GFK) – einzuhalten? Soll der Fokus von Flüchtlingspolitik auf menschenrechtlichen, sicherheitspolitischen oder integrationsfördernden Maßnahmen liegen? Bislang überwogen in Europa die sicherheitspolitischen Interessen der Innenministerien: Während einerseits die innereuropä© Friedrich-Ebert-Stiftung l Herausgeber: Landesbüro Niedersachsen l Theaterstraße 3, 30159 Hannover l Tel.: 0511 357708-30, Fax: 0511 357708-40 l E-Mail: niedersachsen@fes.de l Verantwortlich: Urban Überschär l Autor: Dr. Marcel Berlinghoff, Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien(IMIS) an der Universität Osnabrück l Redaktion: Franziska Schröter l Internet: www.fes.de/niedersachsen l Facebook: FES-Niedersachsen l Twitter: FES_Nds l Januar 2016 l Gestaltung: pellens.de l Fotos: Europäische Union; Fotolia; Flüchtlingsrat Niedersachsen l Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Landesbüro Niedersachsen
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