PERSPEKTIVE Die Auswirkungen des BEPS-Projekts auf den globalen Süden MICHAEL LENNARD Juni 2016 Transnationale Konzerne vermeiden derzeit Körperschaftssteuern von jährlich ca. 100-240 Milliarden US-Dollar – etwa indem sie Gewinne in Niedrig- oder Nullsteuergebiete verschieben. Im Oktober 2015 wurde daher ein Aktionsplan der OECD vorgelegt, der aus 15 Einzelmaßnahmen besteht. Dieses BEPS-Projekt leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Fehlentwicklungen internationaler Konzernbesteuerung zu bekämpfen. Die Einnahmeverluste treffen Länder des globalen Südens besonders hart, da sie stärker von Körperschaftssteuern abhängig sind als die Länder des globalen Nordens. Entwicklungsländer waren jedoch nur teilweise an der Ausarbeitung beteiligt. Die BEPS-Einzelmaßnahmen sind daher unterschiedlich relevant für sie. Insbesondere zwei für sie zentrale Fragen bleiben vom Maßnahmenpaket unberührt: Der Konflikt zwischen Quellenland- und Wohnsitzprinzip sowie die Frage von Quellensteuern (withholding taxes). Es ist ein Fortschritt, dass es zumindest ein Bemühen um die Einbeziehung der Länder des globalen Südens bei der Ausgestaltung des Projekts gab. Dies war nicht ohne Folgen: Die Notwendigkeit einer länderspezifischen Berichterstattung etwa wurde nur dank einer Allianz aus Ländern des Südens und der Zivilgesellschaft anerkannt. Das BEPS-Projekt wird nur dann ein Erfolg sein, wenn es gelingt, missbrauchsanfällige Lücken in Vertragsgestaltung und Gesetzgebung zu schließen. Bei der Weiterentwicklung internationaler Steuerkooperation ist es jedoch wichtig, dass die Interessen des Südens adäquat repräsentiert sind. Die Rollen von OECD, UN, IMF und Weltbank sowie von regionaler und inter-regionaler Steuergestaltung müssen dazu respektiert und anerkannt werden.
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