Es braucht europäischen Mut Dr. J. Olaf Kleist V ertreibung, Flucht und Migration sind keine neuen Phänomene. Aber manches hat sich geändert. Einiges mehr sollte sich ändern. Es braucht europäischen Mut zu einer neuen globalen Arbeitsteilung und dem Eingeständnis, dass Integration mehr ist als Anpassung. Im Folgenden eine kompakte Einordnung. Was ist neu an der jetzigen Situation? Historisch betrachtet hat es Vertreibung immer gegeben. Seitdem Menschen sich niedergelassen haben, sind sie auch gezwungen worden zu migrieren. Entscheidend ist, wie Gesellschaften damit umgehen, wenn sie ihnen Schutz geben. Auch das haben Gesellschaften schon seit der Antike getan; bereits im antiken Griechenland und Rom haben Menschen quasi Asyl bekommen, aus politischen, humanitären oder auch ökonomischen Gründen. Wir haben dieses Asylgeben auch in der Moderne immer wieder auf ganz unterschiedliche Art und Weise erlebt. Sowohl Vertreibungen als auch Flüchtlingsschutz sind eine Konstante der modernen Staatenwelt. Neu ist, dass mit den universalen Prinzipien von Staatsbürgerschaft und Menschenrechten bei einer Abwesenheit von Schutz durch einen Staat diese Aufgabe quasi anderen Staaten zufällt. Das ist die Norm des modernen Flüchtlingsschutzes. Es hat auch im 20. Jahrhundert in der Moderne immer wieder große Fluchtbewegungen gegeben. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es 60 Millionen Vertriebene in Europa, zusätzlich 90 Millionen in Asien. Weltweit: in den späten 1940er Jahren schätzungsweise 175 Millionen Vertriebene. Das waren 7,6 Prozent der Weltbevölkerung. In Westdeutschland wurden zu dieser Zeit zwölf Millionen Heimatvertriebene 110 2. Kapitel Dr. J. Olaf Kleist aufgenommen. Auch während des Kalten Krieges beteiligte sich die Bundesrepublik immer wieder an der Aufnahme politischer Flüchtlinge: Ungarn, Tschechoslowaken, Vietnamesen, um nur ein paar zu nennen. In den 1990er Jahren sah Europa viele Hunderttausend Vertriebene aus dem ehemaligen Jugoslawien, die zum Großteil in Deutschland unterkamen. Vertreibungen sind beständig wiederkehrende Ausnahmezustände. Was sich im 20. Jahrhundert neu entwickelt hat, war die Etablierung eines internationalen Flüchtlingsrechts, welches spezifische Kriterien für politische Flüchtlinge definiert und jenen Schutz und andere Leistungen zuspricht. Mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen hat sich zudem eine globale Flüchtlingsorganisation etabliert, die sich für Zwangsmigranten weltweit einsetzt. Auf unserem Kontinent sind darüber hinaus die wichtigsten Entwicklungen im Flüchtlingsschutz: die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 sowie die Entstehung der Europäischen Union(EU). Der europäische Zusammenschluss führte zu einer gemeinsamen Außengrenze, zu einer Verantwortungsteilung für Asylanträge(Dublin-Verordnung) und zu einem sehr liberalen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem(GEAS). Dieses europäische Asyl- und Flüchtlingsschutzrecht wird gerade auf die Probe gestellt. Wo ist Europa? Der Flüchtlingsschutz in der EU basiert auf zwei Prinzipien. Das eine stammt aus dem Schengenraum, wo von Anfang an das Credo galt, ein befürchtetes„Asylshopping“ zu verhindern. Angesichts offener Grenzen in Europa sollte ausgeschlossen werden, dass ein Flüchtling von einem Land in ein anderes geht und überall Asyl beantragt, bis ein Land ihn oder sie akzeptiert. Dadurch entstand das Dublin-System: Das erste Ankunftsland zeichnet sich für das Asylrecht verantwortlich. Anstatt ein faires System zur Verantwortungsteilung zu entwickeln, wurde das Land bestraft, das einen Asylbewerber in den Schengenraum hinein ließ. Die Verantwortung wurde so auf die Länder an der Peripherie abgewälzt und diese zu den Türstehern Europas deklariert. Europa 111
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Zwischen Kommen und Bleiben : ein gesellschaftlicher Querschnitt zur Flüchtlingspolitik
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