Rolf Hoberg, Thomas Klie, Gerd Künzel DIREKT 20/ 2016 PFLEGE IN SOZIALRÄUMEN Was muss eine Strukturreform Pflege und Teilhabe leisten? AUF EINEN BLICK Der Fokus der anstehenden Pflegereform liegt auf der Stärkung der Kommunen. Eine Bund-Länder-AG hat sich mit Optionen beschäftigt, wie die Kommunen in ihrer Bedeutung für die Sicherung der Pflege und Teilhabe gestärkt werden können. Das kann nur mit einer größeren Reform gelingen, die auf der Basis einer belastbaren Analyse der aktuellen Versorgungssituation auf ein konsistentes Gesamtsystem hinsteuert, das nicht Halt macht vor bislang„gepflegten“ Segmentierungen und Zuständigkeitsgrenzen. 1. REFORMBEDARF DER PFLEGEVERSICHERUNG In der pflegerischen Langzeitversorgung wurden in den vergangenen Jahren viele Reformschritte angestoßen, aber nur ein Teil der bestehenden Herausforderungen beantwortet. Das gilt auch nach der„großen Pflegereform“, die im Kern die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes beinhaltet. Notwendig bleibt eine auf die Architektur der pflegerischen Versorgung und Pflege zielende Strukturreform, der eine Perspektive einer bedarfsgerechten und integrierten pflegerischen Gesamtversorgung sowie einer qualifizierten Pflege zugrunde liegt und die auf Stärkung der Teilhabe und Gemeinwesen-/ Quartiersorientierung setzt, so fordert es auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen(SVR 2014). Die alltäglichen Probleme, mit denen alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen zu kämpfen haben, lassen sich – angesichts des demografischen und sozialen Wandels – allein mit einer Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nicht lösen. Der Grund liegt im gegliederten System der sozialen Sicherung: Die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf ist segmentiert in Leistungen der gesundheitlichen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Unterstützung sowie der sozialen Teilhabe. Die gesetzlichen Leistungsansprüche verteilen sich weithin unabgestimmt auf – die Pflegeversicherung mit einem Teilleistungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit; – die Krankenversicherung mit einem umfassenden Sachleistungsanspruch bei Krankheit und Behinderung; – die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit Leistungen zur Teilhabe als steuerfinanzierter Anspruch, der zum Teil nach Bedürftigkeitskriterien eingelöst wird; – freiwillige kommunale Leistungen und die Gestaltung des örtlichen Umfeldes, die ein Pflegesetting häufig erst „rund“ machen. Diese Leistungsvielfalt ist für die betroffenen Menschen gerade in komplexen Fällen oftmals nicht überschaubar und hat gerade bei hohem Hilfebedarf zur Folge, dass notwendige Leistungen zum Teil gar nicht oder häufig zu spät und unkoordiniert nebeneinander erbracht werden. Damit werden Chancen vertan, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen präventiv und rehabilitativ darin zu unterstützen, ihr Leben im gewohnten sozialen Umfeld aufrechtzuerhalten. 2. NEUE BEDEUTUNG LOKALER ANTWORTEN Nach übereinstimmender Expertenmeinung verlangen die Herausforderungen des demografischen und sozialen Wandels nach einer Initiative für mehr Selbstbestimmung, Selbstorganisation und Selbstständigkeit vor Ort(Siebte Altenberichtskommission 2016). Unter Betonung der familiären und zivilgesellschaftlichen Ressourcen und als Teil einer zukunftsorientierten Pflegepolitik müssen professionelle Pflege, persönliche Hilfen und Beratung das selbstbestimmte Wohnen in der gewählten Umgebung unterstützen, dem Ziel der Sicherung von Autonomie folgen und >
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Pflege in Sozialräumen : was muss eine Strukturreform Pflege und Teilhabe leisten?
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