Druckschrift 
Ein starkes öffentliches Rentensystem ist möglich : das Beispiel Österreich
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss und Rudolf Zwiener 22/ 2016 EIN STARKES ÖFFENTLICHES RENTENSYSTEM IST MÖGLICH Das Beispiel Österreich AUF EINEN BLICK Das österreichische und deutsche System der Alterssicherung waren in der Vergangenheit sehr ähnlich. Die beiden Sozialversicherungssysteme sind aber in verschiedene Richtungen weiter ent­wickelt worden und weisen heute nicht nur unter­schiedliche institutionelle Charakteristika, sondern auch unterschiedliche Leistungsniveaus auf. Der Ver­gleich zeigt zudem, dass Österreich mit einem star­ken öffentlichen System der Alterssicherung wirt­schaftlich nicht schlechter dasteht als Deutschland. In der wissenschaftlichen Debatte zur Alterssicherungspolitik wird häufig auf das schwedische oder das niederländische Modell hingewiesen, die als leistungsstark gelten und auch Geringverdiener_innen einen Schutz gegen Altersarmut bie­ten würden. Das österreichische System findet weniger Be­achtung, obwohl das dortige Rentensystem durch eine im Umlageverfahren finanzierte, erwerbszentrierte Sozialver­sicherung deutlich höhere Leistungen als das deutsche System erbringt. Das österreichische System ähnelt in seinen Ursprün­gen dem deutschen, ist aber in eine andere Richtung fort­entwickelt worden. Statt durch eine Reduktion der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Teilersatz mittels kapitalgedeckter privater und betrieblicher Vorsorge ist die österreichische Rentenversicherung zu einer Erwerbs­tätigenversicherung erweitert und eine Angleichung der Beamtenversorgung an die Rentenversicherung eingeleitet worden. DAS ÖSTERREICHISCHE RENTENSYSTEM ÜBERBLICK 1 (bei Verbeamtung ab 2005, davor anteilig). Wie in Deutsch­land leistet die Rentenversicherung auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, ebenso auch Leistungen der Gesund­heitsvorsorge und Reha-Maßnahmen. Trotz umfassender Reformen, verbunden auch mit Kür­zungen, wurde das Ziel der weitgehenden Lebensstandard­sicherung im Alter allein durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten. Das Ziel der Sicherung lässt sich mit der Formel 80/45/65 zusammenfassen: 80 Prozent Bruttoersatzrate(bezogen auf das durchschnittliche Einkom­men während des Erwerbslebens) bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 65. Beibehalten wurde auch eine deutliche Erwerbszentrie­rung bei Beiträgen und Leistungen: Höhere Beiträge führen zu entsprechend höheren Leistungen(Beitragsäquivalenz). Daneben werden Zeiten der Kindererziehung, des Kranken­geldbezugs, der Arbeitslosigkeit etc. berücksichtigt. Personen mit Anspruch auf eine Rentenleistung, d. h. mit zumindest 15 Versicherungsjahren(inklusive maximal acht Jahren Kinder­erziehungszeit) haben bei sehr niedrigem Rentenanspruch grundsätzlich Anspruch auf eine aus Bundesmitteln finan­zierte Ausgleichszahlung. Sie wird von der Rentenversicherung administriert und sichert nach Einkommensprüfung und -anrechnung ein Mindesteinkommen für Rentner_innen in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Dieser beträgt 2016 882,78 Euro für Alleinstehende und 1.323,58 Euro für Ehepaare. Für Menschen ohne Rentenansprüche kommt das Sozialhilfesystem auf. Das Regelrenteneintrittsalter beträgt 65 Jahre für Männer. Bei Frauen gilt die Altersgrenze 65 erst ab Geburtsjahr Mitte 1968, für ältere Frauen gilt ein Übergangsrecht mit niedrige­rem Eintrittsalter. Wie in Deutschland bestehen Möglichkei­ten des früheren Renteneintritts mit Abschlägen. Diese liegen für die meisten Fälle höher als in Deutschland. > Kern des österreichischen Systems ist die umlagefinanzierte Rentenversicherung. In diese sind sukzessiv die Selbstständi­gen einbezogen worden. Auch für(Bundes-) Beamt_innen gelten die gleichen Regelungen bei Beiträgen und Leistungen