Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss und Rudolf Zwiener 22/ 2016 EIN STARKES ÖFFENTLICHES RENTENSYSTEM IST MÖGLICH Das Beispiel Österreich AUF EINEN BLICK Das österreichische und deutsche System der Alterssicherung waren in der Vergangenheit sehr ähnlich. Die beiden Sozialversicherungssysteme sind aber in verschiedene Richtungen weiter entwickelt worden und weisen heute nicht nur unterschiedliche institutionelle Charakteristika, sondern auch unterschiedliche Leistungsniveaus auf. Der Vergleich zeigt zudem, dass Österreich mit einem starken öffentlichen System der Alterssicherung wirtschaftlich nicht schlechter dasteht als Deutschland. In der wissenschaftlichen Debatte zur Alterssicherungspolitik wird häufig auf das schwedische oder das niederländische Modell hingewiesen, die als leistungsstark gelten und auch Geringverdiener_innen einen Schutz gegen Altersarmut bieten würden. Das österreichische System findet weniger Beachtung, obwohl das dortige Rentensystem durch eine im Umlageverfahren finanzierte, erwerbszentrierte Sozialversicherung deutlich höhere Leistungen als das deutsche System erbringt. Das österreichische System ähnelt in seinen Ursprüngen dem deutschen, ist aber in eine andere Richtung fortentwickelt worden. Statt durch eine Reduktion der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Teilersatz mittels kapitalgedeckter privater und betrieblicher Vorsorge ist die österreichische Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung erweitert und eine Angleichung der Beamtenversorgung an die Rentenversicherung eingeleitet worden. DAS ÖSTERREICHISCHE RENTENSYSTEM – ÜBERBLICK 1 (bei Verbeamtung ab 2005, davor anteilig). Wie in Deutschland leistet die Rentenversicherung auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, ebenso auch Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Reha-Maßnahmen. Trotz umfassender Reformen, verbunden auch mit Kürzungen, wurde das Ziel der weitgehenden Lebensstandardsicherung im Alter allein durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten. Das Ziel der Sicherung lässt sich mit der Formel 80/45/65 zusammenfassen: 80 Prozent Bruttoersatzrate(bezogen auf das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens) bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 65. Beibehalten wurde auch eine deutliche Erwerbszentrierung bei Beiträgen und Leistungen: Höhere Beiträge führen zu entsprechend höheren Leistungen(Beitragsäquivalenz). Daneben werden Zeiten der Kindererziehung, des Krankengeldbezugs, der Arbeitslosigkeit etc. berücksichtigt. Personen mit Anspruch auf eine Rentenleistung, d. h. mit zumindest 15 Versicherungsjahren(inklusive maximal acht Jahren Kindererziehungszeit) haben bei sehr niedrigem Rentenanspruch grundsätzlich Anspruch auf eine aus Bundesmitteln finanzierte Ausgleichszahlung. Sie wird von der Rentenversicherung administriert und sichert nach Einkommensprüfung und -anrechnung ein Mindesteinkommen für Rentner_innen in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Dieser beträgt 2016 882,78 Euro für Alleinstehende und 1.323,58 Euro für Ehepaare. Für Menschen ohne Rentenansprüche kommt das Sozialhilfesystem auf. Das Regelrenteneintrittsalter beträgt 65 Jahre für Männer. Bei Frauen gilt die Altersgrenze 65 erst ab Geburtsjahr Mitte 1968, für ältere Frauen gilt ein Übergangsrecht mit niedrigerem Eintrittsalter. Wie in Deutschland bestehen Möglichkeiten des früheren Renteneintritts mit Abschlägen. Diese liegen für die meisten Fälle höher als in Deutschland. > Kern des österreichischen Systems ist die umlagefinanzierte Rentenversicherung. In diese sind sukzessiv die Selbstständigen einbezogen worden. Auch für(Bundes-) Beamt_innen gelten die gleichen Regelungen bei Beiträgen und Leistungen
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Ein starkes öffentliches Rentensystem ist möglich : das Beispiel Österreich
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