Rolf Hoberg, Thomas Klie, Gerd Künzel DIREKT 19/ 2016 STÄRKUNG DER KOMMUNEN IN DER PFLEGE UND DIE MODELLKOMMUNEN Vorschläge zur Umsetzung der jüngsten Reformen AUF EINEN BLICK Mit dem Pflegestärkungsgesetz(PSG) III soll der Weg für sogenannte Modellkommunen eröffnet werden, indem Aufgaben der Pflegekassen im Zusammenhang mit dem Care und Case Management(Pflegeberatung) in die Regie der Kommunen übertragen werden. Wie das en detail geschehen kann, welche(unter)gesetzlichen Regelungen für die Modellkommunen erforderlich sind und welche Voraussetzungen für eine aussagekräftige Evaluation geschaffen werden müssen, wird nachfolgend erörtert. EINLEITUNG In der Koalitionsvereinbarung der schwarz-roten Bundesregierung wurde ein vorsichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Kommune in der Langzeitpflege gemacht. Trotz vorliegender Politikvorschläge und fachlichem Konsens über die Notwendigkeit, die Kommunen in der Langzeitpflege zu stärken, hatte man sich – nicht zuletzt mit Rücksicht auf die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen – lediglich auf die Installierung einer Bund-LänderArbeitsgruppe verständigt. Deren Ergebnisse liegen seit Mai 2015 vor. Im PSG III sollen die dort erzielten Verständigungen auf Maßnahmen zur Stärkung der Kommunen in der Langzeitpflege gesetzlich umgesetzt werden. Ein wesentlicher Baustein ist die Einrichtung von Modellkommunen, in denen Aufgaben der Pflegeberatung und der Pflegestützpunkte gemeinsam mit anderen Beratungsansätzen, die im SGB XI geregelt sind, den Kommunen federführend zugeordnet werden sollen. Damit wird die Notwendigkeit, Care und Case Management auf lokaler Ebene anzusiedeln, ebenso angesprochen wie die Hoffnung, dass Kommunen stärker ihre Steuerungsfunktion in Langzeitpflege und Altenhilfe entfalten. Verbunden mit kommunalen Planungsaktivitäten, einer bedarfsgerechten Infrastrukturentwicklung, der Verschränkung mit sozialraumorientierten Ansätzen in der Langzeitpflege(Quartiersmanagement), einer wesentlichen Verbesserung der Kooperations- und Koordinationsstrukturen können dann die Beratungsansätze im Sinne eines Case und Care Managements ihre für die Bürger_innen hilfreichen und für die Region strategische Bedeutung entfalten (Klie et al. 2015: 32ff.). Wie nun aber das„Experiment“ der Verlagerung von Beratungsaufgaben in die Regie der Kommunen in den vorgesehenen 60 Modellkommunen gestalten, gesetzlich flankieren respektive ermöglichen und operativ umsetzen? Mit diesen Fragen setzt sich dieser Text auseinander, der zugleich die Erträge eines mehrmonatigen Diskussionsprozesses mit Vertreter_innen zuständiger Ministerien, der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände kondensiert. 1 Die Umsetzung von Modellkommunen in der Pflege bedarf neben den bundesrechtlichen Regelungen eines PSG III, eines koordinierenden Vorgehens der Länder und schlussendlich konkreter Verfahrensabstimmungen in Vertragsform zwischen Kommune und Pflegekassen. Im Folgenden werden die Regelungserfordernisse für die jeweilige Ebene beschrieben. REGELUNGEN AUF BUNDESEBENE Bei der Überführung von Beratungs- und Fallsteuerungsaufgaben in der Pflege in die Regie der Kommunen, sollen mit den Modellkommunen folgende Erprobungsziele verfolgt und auf ihre Erreichung hin überprüft werden. Integration diverser Konzepte Effektivere und effizientere Beratung und Case Management in Fragen der Sorge und Pflege verlangen nach Vernetzung von Kommunen und Pflegekassen sowie anderen Akteuren und gehören in kommunaler Regie. >
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Stärkung der Kommunen in der Pflege und die Modellkommunen : Vorschläge zur Umsetzung der jüngsten Reformen
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