Marius R. Busemeyer 28/ 2016 TRAMPELPFAD ODER KÖNIGSWEG? Attraktivität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung AUF EINEN BLICK Die„Initiative für Gleichstellung und Attraktivität beruflicher Bildung“ regte vor kurzem eine grundsätzliche Reform der beruflichen Fort- und Weiterbildung an. Diese Reforminitiative ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch sollte die dringend benötigte Reform einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der auf eine teilweise Überwindung der Unterscheidung zwischen beruflicher und hochschulischer Fort- und Weiterbildung zielt. und der Sozialpartner angegangen werden, die durch eine zügig einzusetzende Kommission mit„hochrangigen Entscheidungsträgern“ vorbereitet und ausgearbeitet werden müsse, um„nicht gerechtfertigte Benachteiligungen der Absolventinnen und Absolventen[beruflicher Bildungsgänge, MRB] in der Arbeitswelt und im Bildungswesen“ zu beseitigen(Pahl et al. 2016: 3). Im Folgenden möchte ich mich mit den Vorschlägen der Initiative in einer konstruktiv-kritischen Art und Weise auseinandersetzen. Ich folge dabei im Groben der Struktur des von der Initiative vorgelegten Arbeitspapiers, indem ich zunächst zur Problemdiagnose und dann zu den Lösungsvorschlägen Stellung beziehe. Im September 2016 legte die„Initiative für Gleichstellung und Attraktivität beruflicher Bildung“ ein Arbeitspapier vor, in dem sie sich für einen„radikalen Perspektivenwechsel“ und die„Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung“ einsetzt(Pahl et al. 2016: 2). Die Autor_innen konstatieren einen Attraktivitätsverlust der beruflichen Ausbildung und fordern die Umsetzung der im Deutschen Qualifikationsrahmen vorgesehenen formalen Gleichheit von beruflichen und akademischen Abschlüssen. Insbesondere kritisieren die Verfasser_innen des Papiers, dass es weiterhin beträchtliche Unterschiede zwischen Absolvent_ innen beruflicher und hochschulischer Bildungsgänge hinsichtlich ihrer Einkommens- und Berufschancen gäbe – nicht zuletzt auch in Bezug auf Möglichkeiten zur weiteren Fortbildung nach Abschluss der Erstausbildung. Daran habe auch die Tatsache, dass einige Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsordnung wie Meister_in oder Fach- und Betriebswirt_innen neben hochschulischen BA- und MA-Abschlüssen auf den Niveaus 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens(DQR) eingeordnet werden, nichts geändert(Pahl et al. 2016: 1). In einer kritischen Auseinandersetzung mit den bisherigen Bemühungen, die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu stärken, bemängelt die Initiative weiterhin, dass sich die Anstrengungen zu sehr auf die Frage der Öffnung des Hochschulzugangs für Absolvent_innen beruflicher Bildungsgänge konzentriert habe. Stattdessen müsste eine„Reform zur Steigerung der Attraktivität beruflicher Bildung“ unter Einbeziehung des Bundes, der Länder PROBLEMDIAGNOSE Die Kritik der Initiative am Status quo setzt auf mehreren Ebenen an. Ein erster Punkt bezieht sich auf die Tatsache, dass die Verabschiedung des DQR gerade nicht zu einer Revision des bestehenden Berechtigungssystems geführt hat, sondern bestehende Abschlüsse lediglich in die unterschiedlichen Niveau-Stufen eingruppiert werden. Dies könnte – bestenfalls – für mehr Transparenz und internationale Vergleichbarkeit sorgen. Langfristig könnte die Tatsache, dass nun berufliche Fortbildungsabschlüsse neben hochschulischen Abschlüssen auf einer Niveaustufe stehen, dazu beitragen, den politischen Druck zu erhöhen, auch das Berechtigungswesen entsprechend zu reformieren. Angesichts der bisher geringen öffentlichen Resonanz des DQR ist dies jedoch bis auf Weiteres eher unwahrscheinlich. Insofern müsste die Aufwertung der beruflichen Bildung als Alternative zur hochschulischen Bildung innerhalb des Bildungswesens auf andere >
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Trampelpfad oder Königsweg? : Attraktivität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung
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