Carola Burkert, Marianne Haase 1 02/ 2017 WESTBALKANREGELUNG: EIN NEUES MODELL FÜR DIE MIGRATIONSSTEUERUNG? AUF EINEN BLICK Parallel zu Regelungen der qualifizierten Arbeitsmigration wurde 2015 der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Personen vom Westbalkan erleichtert, um Asylzuwanderung zu begrenzen. Der Gesetzgeber hat mit der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten einerseits restriktiv agiert, andererseits ein offenes Instrument der Zuwanderung geschaffen. Die Analyse ordnet ihr Zustandekommen und ihre Zielsetzung ein und zeigt erste quantitative Beschäftigungsentwicklungen am deutschen Arbeitsmarkt auf. BEANSPRUCHTES ASYLSYSTEM FÜHRT ZU RESTRIKTION UND LIBERALISIERUNG ZUGLEICH gekommen. Gründe hierfür könnten die hohen Anforderungen an Qualifikationen der bisherigen Zuwanderungsoptionen sowie Gerüchte und Fehlinformationen vor Ort über die Bleibechancen im Rahmen des Asylverfahrens sein. Um die weitgehend aussichtslose Migration über den„Asylkanal“ zu begrenzen, wurde ein neuer Mechanismus von paralleler Restriktion und Liberalisierung angewandt, um diese ungewollte Migration einzudämmen. Erstens wurden bereits 2014 Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt, 2015 schließlich Albanien, Kosovo und Montenegro. Mit dieser Maßnahme können Asylanträge aus diesen Ländern beschleunigt bearbeitet werden, da der Gesetzgeber in diesen Ländern keine Verfolgung annimmt. 3 Zweitens wurde eine zusätzliche legale Zuwanderungsoption für Personen aus dem Westbalkan geöffnet, nämlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen jede Art von Beschäftigung, auch unqualifizierte, aufzunehmen(s. Infobox Westbalkanregelung). Seit 2013 steht das deutsche Asylsystem nach Jahren der vergleichsweisen Ruhe erneut unter Druck. Mit den deutlich gestiegenen Asylantragszahlen stellt sich wieder und drängend für Staat und Gesellschaft die Frage, ob und wie Migration und Zuwanderung von Flüchtlingen und Migrant_innen gesteuert werden können. Parallel zu vielen hunderttausend Schutzsuchenden aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten stieg 2014 und 2015 die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten 2 sehr stark an(Erstanträge 2014: 23.000; 2015: 72.500). Der überwiegende Teil dieser Asylgesuche war jedoch vergeblich: Die Gesamtschutzquote war gering(kleiner als ein Prozent), da sich bei den Zuwanderern und Zuwanderinnen nur selten Verfolgung entsprechend der deutschen Asylregelungen belegen ließ. Stattdessen waren verschiedene andere Migrationsmotive zu erkennen, vor allem der Wunsch nach Beschäftigung in Deutschland. Dieses Motiv entspricht dem, was bereits zwischen Deutschland und einigen Staaten des Balkans(wenngleich voraussetzungsvolle) Normalität war, nämlich Arbeitsmigration, bislang hauptsächlich durch Hochqualifizierte und Fachkräfte. Trotz der vorhandenen Zuwanderungsmöglichkeiten jenseits des Asyls ist es zwischen 2013 und 2015 zu einer starken Migration durch den Weg des Asylgesuchs EIN NOVUM IN DER DEUTSCHEN ZUWANDERUNGSPOLITIK Die Westbalkanregelung stellt ein Novum in der deutschen Zuwanderungspolitik dar: So deutlich wie hier wurde die Schaffung legaler Zuwanderungskanäle als Mittel zur Steuerung ungewollter Migration bislang nicht genutzt. Vielmehr hat der Gesetzgeber eine zentrale Erkenntnis der Migrationsforschung in Gesetzestext gegossen: Die Steuerungsfähigkeit der Migration durch Nationalstaaten ist begrenzt und ein liberaler Nationalstaat kann irreguläre oder unerwünschte Migration nur bedingt begrenzen(Hollifield 2008). Insofern erscheint der Schritt, die vergebliche Asylmigration von Per>
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Westbalkanregelung : ein neues Modell für die Migrationssteuerung?
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