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Westbalkanregelung : ein neues Modell für die Migrationssteuerung?
Entstehung
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Carola Burkert, Marianne Haase 1 02/ 2017 WESTBALKANREGELUNG: EIN NEUES MODELL FÜR DIE MIGRATIONSSTEUERUNG? AUF EINEN BLICK Parallel zu Regelungen der qualifizierten Arbeits­migration wurde 2015 der Zugang zum deutschen Ar­beitsmarkt für Personen vom Westbalkan erleichtert, um Asylzuwanderung zu begrenzen. Der Gesetz­geber hat mit der Erweiterung der Liste sicherer Her­kunftsstaaten einerseits restriktiv agiert, andererseits ein offenes Instrument der Zuwanderung geschaffen. Die Analyse ordnet ihr Zustandekommen und ihre Ziel­setzung ein und zeigt erste quantitative Beschäfti­gungsentwicklungen am deutschen Arbeitsmarkt auf. BEANSPRUCHTES ASYLSYSTEM FÜHRT ZU RESTRIKTION UND LIBERALISIERUNG ZUGLEICH gekommen. Gründe hierfür könnten die hohen Anforderun­gen an Qualifikationen der bisherigen Zuwanderungsoptio­nen sowie Gerüchte und Fehlinformationen vor Ort über die Bleibechancen im Rahmen des Asylverfahrens sein. Um die weitgehend aussichtslose Migration über denAsylkanal zu begrenzen, wurde ein neuer Mechanismus von paralleler Restriktion und Liberalisierung angewandt, um diese unge­wollte Migration einzudämmen. Erstens wurden bereits 2014 Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt, 2015 schließlich Albanien, Kosovo und Monte­negro. Mit dieser Maßnahme können Asylanträge aus diesen Ländern beschleunigt bearbeitet wer­den, da der Gesetzgeber in diesen Ländern keine Verfolgung annimmt. 3 Zweitens wurde eine zusätzliche legale Zuwan­derungsoption für Personen aus dem Westbalkan geöffnet, nämlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen jede Art von Beschäftigung, auch unqualifizierte, aufzuneh­men(s. Infobox Westbalkanregelung). Seit 2013 steht das deutsche Asylsystem nach Jahren der vergleichsweisen Ruhe erneut unter Druck. Mit den deutlich gestiegenen Asylantragszahlen stellt sich wieder und drängend für Staat und Gesellschaft die Frage, ob und wie Migration und Zuwanderung von Flüchtlingen und Migrant_innen ge­steuert werden können. Parallel zu vielen hunderttausend Schutzsuchenden aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten stieg 2014 und 2015 die Zahl der Asylanträge von Staatsangehö­rigen aus den Westbalkanstaaten 2 sehr stark an(Erstanträ­ge 2014: 23.000; 2015: 72.500). Der überwiegende Teil dieser Asylgesuche war jedoch vergeblich: Die Gesamtschutz­quote war gering(kleiner als ein Prozent), da sich bei den Zuwanderern und Zuwanderinnen nur selten Verfolgung entsprechend der deutschen Asylregelungen belegen ließ. Stattdessen waren verschiedene andere Migrationsmotive zu erkennen, vor allem der Wunsch nach Beschäftigung in Deutschland. Dieses Motiv entspricht dem, was bereits zwi­schen Deutschland und einigen Staaten des Balkans(wenn­gleich voraussetzungsvolle) Normalität war, nämlich Arbeits­migration, bislang hauptsächlich durch Hochqualifizierte und Fachkräfte. Trotz der vorhandenen Zuwanderungsmög­lichkeiten jenseits des Asyls ist es zwischen 2013 und 2015 zu einer starken Migration durch den Weg des Asylgesuchs EIN NOVUM IN DER DEUTSCHEN ZUWAN­DERUNGSPOLITIK Die Westbalkanregelung stellt ein Novum in der deutschen Zuwanderungspolitik dar: So deutlich wie hier wurde die Schaffung legaler Zuwanderungskanäle als Mittel zur Steue­rung ungewollter Migration bislang nicht genutzt. Vielmehr hat der Gesetzgeber eine zentrale Erkenntnis der Migrations­forschung in Gesetzestext gegossen: Die Steuerungsfähig­keit der Migration durch Nationalstaaten ist begrenzt und ein liberaler Nationalstaat kann irreguläre oder unerwünschte Migration nur bedingt begrenzen(Hollifield 2008). Insofern erscheint der Schritt, die vergebliche Asylmigration von Per­>