Peter Schaar DIREKT 19/ 2017 VERBRAUCHERDATENSCHUTZ IN DER DIGITALISIERUNG Herausforderungen und Lösungsansätze AUF EINEN BLICK Der rasante technologische Wandel erfordert die Weiterentwicklung unseres Datenschutzverständnisses. Zeitgemäßer Datenschutz muss das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der durch Digitaltechnik geprägten Welt gewährleisten. Er fördert einen fairen Umgang mit den Verbraucher_innen und sichert ihnen die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe. Moderner Verbraucherdatenschutz ermöglicht Verbraucher_innen, selbst darüber zu entscheiden, wem sie für welche Zwecke ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen. Die von der Digitalisierung bewirkten Veränderungen sind global, sie umfassen alle Lebensbereiche und durchdringen sowohl die Arbeitswelt als auch den Alltag. Ausgehend von der klassischen Informationsverarbeitung(strukturierte Daten, Medien, Individualkommunikation) hat die Digitalisierung zum Sprung in die reale Welt angesetzt. Das Internet der Dinge, die Industrie 4.0 und die allgegenwärtige Datenverarbeitung bezeichnen Aspekte der umfassenden Verknüpfung der virtuellen mit der Kohlenstoff-Welt. Das Datenschutzrecht kann nur Antworten auf einen Teil der mit der Digitalisierung verbundenen Fragen geben. Nach klassischem Verständnis handelt es sich beim Datenschutz um ein„Abwehrrecht“ der Bürger_ innen gegen den Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedermann ein Recht zugesichert, selbst über die Verwendung der eigenen Daten zu entscheiden(Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Längst geht es aber nicht mehr allein um den Schutz gegen staatliche Machtansprüche. Es ist deshalb folgerichtig, dass die 2018 wirksam werdende Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen gleichermaßen reguliert. HERAUSFORDERUNGEN 1. ÜBERWACHUNG Den Menschen fällt es immer schwerer, nachzuvollziehen, wer was über sie erfährt und was mit den sie betreffenden Daten geschieht. Umfassende Überwachung gefährdet die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre. Analoge, in Büchern oder Akten abgelegte Informationen waren nur mit großem Aufwand auffindbar. Der Informationszugang setzte zudem den physischen Zutritt zu den Datenträgern voraus. In seinen Anfängen konzentrierte sich das Datenschutzrecht folgerichtig auf den Schutz vor unbefugtem Zugang zu Datenträgern und Datenverarbeitungseinrichtungen. Digitale Prozesse in vernetzten Infrastrukturen ermöglichen eine weitaus schnellere und effektivere Erschließung und Interpretation gespeicherter Daten, unabhängig von Zeit und Raum. Die Kehrseite der verbesserten Zugänglichkeit und leichten Erschließbarkeit ist der damit einhergehende Kontrollverlust. Auf digital gespeicherte Informationen kann jederzeit über Netze zugegriffen, Daten können unbemerkt kopiert und ohne größeren Aufwand reproduziert und verbreitet werden. Zudem bestehen umfassende Verknüpfungsmöglichkeiten. Biometrie(die Erkennung von Personen anhand bestimmter persönlicher Eigenschaften, etwa Gesichtsbild, Fingerabdruck, Iris) ermöglicht die vom Betroffenen unbemerkte Identifikation und Verknüpfung personenbezogener Daten. Überwachungsgefahren ergeben sich auch aus den in immer größerem Umfang entstehenden Metadaten. Jede digitale Transaktion hinterlässt Daten, die den Zeitpunkt, die Akteure, die Art und ggf. den Ort und weitere Umstände der Transaktion beschreiben. Durch die Digitalisierung unserer Alltagswelt, die Ausstattung von Fernsehern, Kühlschränken und Kraftfahrzeugen mit Prozessoren >
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Verbraucherdatenschutz in der Digitalisierung : Herausforderungen und Lösungsansätze
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