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Anforderungen an eine Verkehrspolitik im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat
Entstehung
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S E P 2017 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Anforderungen an eine Verkehrspolitik im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat Das vorliegende Positionspapier ist ein Impuls zur spezifischen Diskussion um Mobilitätsdienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat. Damit findet ein Thema Beachtung, das nach Auffassung des Managerkreises bislang nicht in ausreichendem Maße im Fokus verkehrspolitischer Debatten stand. Mit dem Papier werden konkrete Vorschläge zur Anpassung und Schärfung der verkehrspolitischen Diskussion eingebracht, nicht aber eine allumfassende verkehrspolitische Programmatik. Ein Positionspapier des Managerkreises 1. Mobilitätsdienstleistungen zwischen Markt und Staat Die Überführung von Mobilitätsdienstleistungen und Verkehrs­infrastruktur von staatlicher Verwaltung in Markt und Wettbe­werb hat im Verlauf der zurückliegenden Jahrzehnte zuge­nommen und ist nach Verkehrsträgern unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Bereich der öffentlichen Mobilitätsdienstleistungen waren die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland da­durch geprägt, dass diese Dienstleistungen größtenteils durch den Staat bereitgestellt und betrieben wurden. Die deutsche Handelsflotte im internationalen Seeverkehr wurde in der Bun­desrepublik weitgehend privatwirtschaftlich betrieben, mit zahl­reichen Reedereien unterschiedlicher Größe am Markt. In der Binnenschifffahrt gab es neben großen Reedereien zahlreiche Einzelunternehmer(Partikuliere), die zum Teil nur ein Schiff besa­ßen und betrieben. Die für den Seeverkehr unabdingbaren infra­strukturellen Bedingungen, wie Unterhaltung der Wasserwege (Baggerei), Kaianlagen und Hinterlandverbindungen, wurden staatlicherseits zur Verfügung gestellt. Die Seehäfen waren ganz überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand(Länder und Kom­munen), bei den Binnenhäfen war das bei der großen Mehr­heit so. Der Luftverkehr wurde durch eine Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf in staatlichem Eigentum gewährleistet. Die Eisenbahn war in der Form der Deutschen Bundesbahn unter staatlicher Verwaltung. Die Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) wurden in den ersten Jahrzehn­ten der Bundesrepublik Deutschland größtenteils durch kom­munale Betriebe im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitgestellt und betrieben. Bis in die 1990er Jahre dominierten kommunale Verkehrsunternehmen in den größeren Städten. Der Busregionalverkehr wurde oftmals durchBahnbusse oder durch konzessionierte private Busunternehmen bedient. Erst schrittweise überführte der Bund einzelne Mobilitätsdienst­leistungen in einen Wettbewerbsmarkt im Wege der Privatisie­rung der Mobilitätsdienstleister, behielt aber teilweise Mobili­tätsdienstleistungen weiterhin in staatlichem Eigentum. Heute werden Seeverkehr, Binnenschifffahrt, Luftverkehr, Schienenfern­und Schienengüterverkehr und Fernbusverkehr im Wesentlichen durch privatrechtliche Unternehmen betrieben, die ihre Kunden im Wettbewerbsmarkt finden und ihr Unternehmen eigenwirt­schaftlich betreiben müssen. Der Markt der Mobilität ist derzeit unterschiedlich stark geöffnet und die Infrastrukturentgelte sind zwischen den Verkehrsträgern sehr unterschiedlich reguliert. Im Einzelnen ist die Wettbewerbsposition zwischen den Verkehrs­trägern zu prüfen. Der See- und Binnenschiffsverkehr ist heute ausschließlich privatwirtschaftlich organisiert, es dominieren in der Seeschiff­fahrt, vor allem im Containerschifffahrtssegment, Zusammen-