S E P 2017 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Anforderungen an eine Verkehrspolitik im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat Das vorliegende Positionspapier ist ein Impuls zur spezifischen Diskussion um Mobilitätsdienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat. Damit findet ein Thema Beachtung, das nach Auffassung des Managerkreises bislang nicht in ausreichendem Maße im Fokus verkehrspolitischer Debatten stand. Mit dem Papier werden konkrete Vorschläge zur Anpassung und Schärfung der verkehrspolitischen Diskussion eingebracht, nicht aber eine allumfassende verkehrspolitische Programmatik. Ein Positionspapier des Managerkreises 1. Mobilitätsdienstleistungen zwischen Markt und Staat Die Überführung von Mobilitätsdienstleistungen und Verkehrsinfrastruktur von staatlicher Verwaltung in Markt und Wettbewerb hat im Verlauf der zurückliegenden Jahrzehnte zugenommen und ist nach Verkehrsträgern unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Bereich der öffentlichen Mobilitätsdienstleistungen waren die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland dadurch geprägt, dass diese Dienstleistungen größtenteils durch den Staat bereitgestellt und betrieben wurden. Die deutsche Handelsflotte im internationalen Seeverkehr wurde in der Bundesrepublik weitgehend privatwirtschaftlich betrieben, mit zahlreichen Reedereien unterschiedlicher Größe am Markt. In der Binnenschifffahrt gab es neben großen Reedereien zahlreiche Einzelunternehmer(Partikuliere), die zum Teil nur ein Schiff besaßen und betrieben. Die für den Seeverkehr unabdingbaren infrastrukturellen Bedingungen, wie Unterhaltung der Wasserwege (Baggerei), Kaianlagen und Hinterlandverbindungen, wurden staatlicherseits zur Verfügung gestellt. Die Seehäfen waren ganz überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand(Länder und Kommunen), bei den Binnenhäfen war das bei der großen Mehrheit so. Der Luftverkehr wurde durch eine Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf in staatlichem Eigentum gewährleistet. Die Eisenbahn war in der Form der Deutschen Bundesbahn unter staatlicher Verwaltung. Die Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) wurden in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland größtenteils durch kommunale Betriebe im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitgestellt und betrieben. Bis in die 1990er Jahre dominierten kommunale Verkehrsunternehmen in den größeren Städten. Der Busregionalverkehr wurde oftmals durch„Bahnbusse“ oder durch konzessionierte private Busunternehmen bedient. Erst schrittweise überführte der Bund einzelne Mobilitätsdienstleistungen in einen Wettbewerbsmarkt im Wege der Privatisierung der Mobilitätsdienstleister, behielt aber teilweise Mobilitätsdienstleistungen weiterhin in staatlichem Eigentum. Heute werden Seeverkehr, Binnenschifffahrt, Luftverkehr, Schienenfernund Schienengüterverkehr und Fernbusverkehr im Wesentlichen durch privatrechtliche Unternehmen betrieben, die ihre Kunden im Wettbewerbsmarkt finden und ihr Unternehmen eigenwirtschaftlich betreiben müssen. Der Markt der Mobilität ist derzeit unterschiedlich stark geöffnet und die Infrastrukturentgelte sind zwischen den Verkehrsträgern sehr unterschiedlich reguliert. Im Einzelnen ist die Wettbewerbsposition zwischen den Verkehrsträgern zu prüfen. Der See- und Binnenschiffsverkehr ist heute ausschließlich privatwirtschaftlich organisiert, es dominieren in der Seeschifffahrt, vor allem im Containerschifffahrtssegment, Zusammen-
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