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Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht : unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II
Entstehung
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Hans-Peter Sokoll und Christine Weinbach DIREKT 24/ 2017 REPRÄSENTATION DURCH INSTITUTIONALISIERTE GEGENMACHT: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II AUF EINEN BLICK Der neue Populismus gilt als Sprachrohr der soge­nannten ‚Abgehängten beschäftigungspolitischer Umbrüche. Eine Ursache ist die mangelhafte Repräsen­tation der Interessen dieser Menschen, die von den Parteien der politischen Mitte bis in die arbeitsmarkt­orientierte Grundsicherung nach SGB II reicht. Inner­halb des SGB II-Rechtskreises könnte diese Lücke zum Beispiel durch unabhängige Erwerbslosenberatungs­stellen als arbeitsmarktpolitische Akteure im Sinne institutionalisierter Gegenmacht geschlossen werden. 1 REPRÄSENTATIONSLÜCKEN IN POLITIK UND VERWALTUNG Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und den Anforderungen eines dynamisierten Arbeitsmarktes gerecht zu werden, setzt die deutsche Arbeitsmarktpolitik mit den Hartz-Reformen auf eine gewisse Deregulierung des Arbeitsmarktes und die Schaffung eines Niedriglohnsektors. Die Absenkung und Konditionalisierung von Lohnersatzleistungen soll Erwerbslose dazu motivieren, sich den wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Diese arbeitsmarktnahe Strategie hat vielfach zur Verfestigung individueller Lebenslagen auf dem Grundsicherungs­niveau geführt. Zudem verfügen nur wenige der betroffenen Menschen über die notwendigen Kompetenzen, mit den neuen Anforderungen aktiv umzugehen. Sie haben das Gefühl, nicht länger Gestaltende des eigenen Lebens zu sein. Will der Staat sein Gemeinwesen erhalten, muss er seine Bürger_innen ausreichend vor den zerstörerischen Kräften einer entfesselten Marktwirtschaft schützen. In der sozial­wissenschaftlichen Diskussion wird dieser staatliche Schutz vor dem Zwang, die eigene Arbeitskraft unter allen Bedin­gungen am Markt anbieten zu müssen, alsDe-Kommodifizie­rung bezeichnet(Pintelon 2012). Was als ausreichender Schutz gilt und wie der Staat die De-Kommodifizierung seiner Bürger_ innen inhaltlich ausgestalten soll, kann allerdings nur politisch definiert werden; dabei müssen sowohl die Arbeitsmarktan­forderungen als auch die realen Lebensbedingungen der Beschäftigten Berücksichtigung finden. Folgt man der historischen Analyse in Karl PolanyisThe Great Transforma­tion aus dem Jahr 1944, die erneut international breite Beachtung erfährt, lässt sich der neue Populismus als ein Alarmsignal dafür verstehen, dass die aktuelle Beschäftigungs­politik die reale Lebenssituation vieler Menschen weitgehend ausblendet. Der Hamburger Soziologe Sighard Neckel(2016) führt diese Entwicklung in der Süddeutschen Zeitung auf eineRepräsentationslücke zurück, die darin bestehe, dass das linksliberale Milieu der wachsenden Ungleichheit nur hilflos bis desinteressiert gegenübersteht unddie linksliberale Politik keine Klasseninteressen mehr kennt. Diese Repräsentationslücke reicht bis in das arbeitsmarkt­zentrierte Grundsicherungssystem nach SGB II hinein. Die Berücksichtigung der Perspektive der SGB II-Kund_innen sollte daher aus unserer Sicht durch eine Form institutionali­sierter Gegenmacht erfolgen, die außerhalb der Arbeitsver­waltung, aber innerhalb des SGB II-Rechtskreises lokalisiert wäre. Diese Funktion könnte durch unabhängige Erwerbs­losenberatungsstellen erfüllt werden. 2 REPRÄSENTATIONSLÜCKEN IN DER SGB II-ARBEITSVERWALTUNG Der Gesetzgeber hatte das SGB II anfangs strikt arbeitsmarkt­politisch ausgerichtet, ohne die besonderen Lebensumstände der SGB II-Kund_innen genauer zu berücksichtigen. Später wurde nachgebessert: Erst wurden aktive Leistungen eingeführt, die ausschließlich auf die besondere Arbeitsmarktsituation von SGB II-Kund_innen zugeschnitten sind, dann der§ 1 SGB II >