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Unternehmensnachfolge durch Genossenschaften
Entstehung
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Herbert Klemisch DIREKT 16/ 2018 UNTERNEHMENSNACHFOLGE DURCH GENOSSENSCHAFTEN AUF EINEN BLICK Von 2018 bis 2022 steht nach Schätzungen des Insti­tuts für Mittelstandsforschung insgesamt bei etwa 150.000 Unternehmen in Deutschland eine Unterneh­mensnachfolge an. Das betrifft 2,4 Millionen Be­schäftigte. Die Gestaltung der Übergänge hat also eine hohe Relevanz für den Arbeitsmarkt. Aber nur in der Hälfte der Fälle wurde bisher eine familien­interne Lösung gefunden. Bei den restlichen Fällen sind alternative Wege gefragt. Eine bisher unter­schätzte Möglichkeit ist die Beteiligung der Beschäf­tigten. Hierfür stellt die insolvenzsichere Form der Genossenschaft eine Erfolg versprechende Lösung dar. RELEVANZ DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE Es gibt in Deutschland keine amtliche Statistik, die verlässlich Auskunft über das Nachfolgegeschehen bei Unternehmen gibt. Allerdings ermittelt das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn(IfM Bonn) solche Zahlen seit Mitte der 1990er Jahre nach einem bestimmten Schätzverfahren, das in einer aktuell vorgelegten Studie(Kay et al. 2018) weiterentwickelt und leicht modifiziert wurde. Die Schätzung basiert auf folgender Definition:Unter Übernahme eines Unternehmens wird verstanden, dass das Eigentum an einer wirtschaftlichen Einheit übernommen wird, ohne dass die wirtschaftliche Einheit dabei wesentlich verändert wird(Kay et al. 2018: 3). Eine Unternehmensnach­folge findet also statt, wenn ein geschäftsführender Eigen­tümer oder eine geschäftsführende Eigentümerin die Leitung seines oder ihres Unternehmens aus persönlichen Gründen abgibt. Weitere zentrale Begriffe aus dem Untersuchungsansatz des IfM Bonn sind die Übergabereife und die Übernahme­würdigkeit. Danach ist ein Unternehmen dann übergabereif, wenn dessen/deren Eigentümergeschäftsführer_in sich inner­halb der nächsten fünf Jahre aus persönlichen Gründen(Alter, Krankheit, Tod) aus der Geschäftsführung zurückziehen wird. Als übernahmewürdig gilt ein Unternehmen dann, wenn die zu erwartenden Gewinne höher sind als die zu erwartenden Einkünfte eines potenziellen Nachfolgers oder einer poten­ziellen Nachfolgerin aus einer abhängigen Beschäftigung plus der Erträge aus einer alternativen Kapitalanlage. Die Übernah­mewürdigkeit definiert also die Voraussetzung, unter der ein potenzieller Nachfolger oder eine potenzielle Nachfolgerin Interesse an der Übernahme hat. Aktuell liegt die Grenze bei einem zu erwartenden Jahresgewinn von rund 58.000 Euro (Kay et al. 2018: 9). Das trifft gegenwärtig auf etwa 700.000 der rund 3,4 Milli­onen Familienunternehmen zu(Kay et al. 2018). Sie erwirt­schaften einen Jahresgewinn von mindestens 58.000 Euro und gelten damit als übernahmewürdig. Bis 2022 steht jähr­lich bei etwa 30.000 dieser Unternehmen eine Unterneh­mensnachfolge an. In der Branchenbetrachtung stellt sich die Situation aller­dings sehr unterschiedlich dar. Absolut betrachtet werden sich die meisten Übernahmen im Dienstleistungssektor voll­ziehen, gefolgt vom produzierenden Gewerbe und dem Handel. Relativ zum Anteil der Wirtschaftszweige an der Ge­samtwirtschaft ist das produzierende Gewerbe am häufigsten betroffen, danach der Handel und schließlich die unternehmens­bezogenen und personenbezogenen Dienstleistungen. Die meisten Übergaben sind bei Unternehmen zu erwar­ten, die einer Umsatzgrößenklasse von 500.000 Euo bis zu 1 Millionen Euro zuzuordnen sind. In den umsatzstärkeren Größenklassen stehen vergleichsweise weniger Übergaben an, denn der Anteil der Familienunternehmen an der Gesamt­zahl der Unternehmen sinkt mit steigender Umsatzgröße und Beschäftigtenzahl. >