Oktober 2021 Impulspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Cornelia Hösl-Kulike Zielgruppengerechte Finanzpolitik Politikverfahren für einen gleichstellungsorientierten Haushalt Einführung Haushalts- und Finanzpolitik, ob auf Bundes-, Landesoder kommunaler Ebene, ist entscheidend dafür, welche politischen Prioritäten in der Zukunft gesetzt werden. Ob es derzeit die Corona-Hilfen sind oder das turnusgemäße Haushaltsverfahren, nicht alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren gleichermaßen davon. Wird jeweils vorher analysiert und entsprechend eine Politikfolgenabschätzung gemacht, wem das Geld zugutekommt? Wird vorher festgelegt, welche politischen Ziele mit den Finanzen erreicht werden sollen? Wird hinterher geprüft, ob das, was gewollt wurde, auch eingetreten ist? All diese Fragen können mit dem Instrument des Gender Budgeting – auch bekannt unter„gleichstellungsorientierte“ (München) oder„gleichstellungswirksame“(Hamburg) Haushaltssteuerung bzw. geschlechtergerechte Haushaltspolitik (Deutscher Frauenrat) – beantwortet werden. Was dies beinhaltet und wie die Umsetzung aussehen könnte, soll im Folgenden beleuchtet werden. Aufgrund der geschlechterbezogenen Arbeitsmarktsegregation erreichen auch in der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen Frauen und Männer unterschiedlich: Frauen sind stärker in Care- und Dienstleistungsberufen vertreten, während Männer mehr im industriellen Sektor arbeiten(Statistik der BundesDr. Cornelia Hösl-Kulike, Dr. phil., Soziologin(M.A.), Diplompädagogin(Dipl.Päd), Coach; Aufbau der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming, Stadt Freiburg. Mitglied im Netzwerk GMEI – Gender Mainstreaming Experts International. Seit 2020 im Ruhestand, freiberuflich tätig als Gender Expert und Coach. agentur für Arbeit, 7/2021). Gerade Dienstleistungsberufe im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes waren/sind besonders von der Pandemie betroffen, hier verloren viele Beschäftigte, insbesondere im Minijobbereich, ihren Arbeitsplatz. 2020 verloren 850 000 Minijobber_innen(12 Prozent!) ihren Arbeitsplatz, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gleichen Zeitraum nur um 0,2 Prozent gesunken ist(DIW Wochenbericht Nr. 45/2020). Geringfügig Beschäftigte bekommen kein Arbeitslosengeld. Kurzarbeit ist für sie ebenfalls nicht vorgesehen. Viele von ihnen kehrten nicht in den Arbeitsmarkt zurück. An ihnen gingen die Wirtschaftshilfen komplett vorbei. Wie der 4. Gleichstellungsatlas der Bundesregierung zeigt, arbeiten vornehmlich Frauen im Minijobbereich. Etwa 11 Prozent der 30- bis 54-jährigen Frauen, aber nur ca. 3 Prozent der Männer haben bundesweit einen Minijob. Dabei variieren die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern: In NRW beträgt die Zahl der Frauen 14,1 Prozent und die Zahl der Männer 3,9 Prozent(BMFSFJ, 2020, S. 60 ff.). Minijobs sind an sich schon problematisch zu beurteilen: Neben der meist prekären Arbeitssituation(schlechtes Lohnniveau, fehlender Urlaub) verhindern sie oftmals, dass Frauen eine eigenständige Alterssicherung aufbauen können und tragen somit zur Altersarmut von Frauen bei. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte außerdem in der Studie einen coronabedingten hohen Abgang in die Nichterwerbstätigkeit fest(DIW: Nr. 45/2020, S. 846). Landesbüro NRW
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Zielgruppengerechte Finanzpolitik : Politikverfahren für einen gleichstellungsorientierten Haushalt
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