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Zielgruppengerechte Finanzpolitik : Politikverfahren für einen gleichstellungsorientierten Haushalt
Entstehung
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Oktober 2021 Impulspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Cornelia Hösl-Kulike Zielgruppengerechte Finanzpolitik Politikverfahren für einen gleichstellungsorientierten Haushalt Einführung Haushalts- und Finanzpolitik, ob auf Bundes-, Landes­oder kommunaler Ebene, ist entscheidend dafür, welche politischen Prioritäten in der Zukunft gesetzt werden. Ob es derzeit die Corona-Hilfen sind oder das turnus­gemäße Haushaltsverfahren, nicht alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren gleichermaßen davon. Wird jeweils vorher analysiert und entsprechend eine Politikfolgen­abschätzung gemacht, wem das Geld zugutekommt? Wird vorher festgelegt, welche politischen Ziele mit den Finanzen erreicht werden sollen? Wird hinterher geprüft, ob das, was gewollt wurde, auch eingetreten ist? All diese Fragen können mit dem Instrument des Gender Budgeting auch bekannt untergleichstellungsorientierte (München) odergleichstellungswirksame(Hamburg) Haus­haltssteuerung bzw. geschlechtergerechte Haushaltspolitik (Deutscher Frauenrat) beantwortet werden. Was dies bein­haltet und wie die Umsetzung aussehen könnte, soll im Fol­genden beleuchtet werden. Aufgrund der geschlechterbezogenen Arbeitsmarktsegrega­tion erreichen auch in der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen Frauen und Männer unterschiedlich: Frauen sind stärker in Care- und Dienstleistungsberufen vertreten, während Männer mehr im industriellen Sektor arbeiten(Statistik der Bundes­Dr. Cornelia Hösl-Kulike, Dr. phil., Soziologin(M.A.), Diplompädago­gin(Dipl.Päd), Coach; Aufbau der Geschäfts­stelle Gender Mainstreaming, Stadt Freiburg. Mitglied im Netzwerk GMEI Gender Main­streaming Experts International. Seit 2020 im Ruhestand, freiberuflich tätig als Gender Expert und Coach. agentur für Arbeit, 7/2021). Gerade Dienstleistungsberufe im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes waren/sind be­sonders von der Pandemie betroffen, hier verloren viele Be­schäftigte, insbesondere im Minijobbereich, ihren Arbeitsplatz. 2020 verloren 850 000 Minijobber_innen(12 Prozent!) ihren Arbeitsplatz, während die sozialversicherungspflichtige Be­schäftigung im gleichen Zeitraum nur um 0,2 Prozent gesun­ken ist(DIW Wochenbericht Nr. 45/2020). Geringfügig Be­schäftigte bekommen kein Arbeitslosengeld. Kurzarbeit ist für sie ebenfalls nicht vorgesehen. Viele von ihnen kehrten nicht in den Arbeitsmarkt zurück. An ihnen gingen die Wirtschafts­hilfen komplett vorbei. Wie der 4. Gleichstellungsatlas der Bundesregierung zeigt, arbeiten vornehmlich Frauen im Minijobbereich. Etwa 11 Pro­zent der 30- bis 54-jährigen Frauen, aber nur ca. 3 Prozent der Männer haben bundesweit einen Minijob. Dabei variieren die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern: In NRW beträgt die Zahl der Frauen 14,1 Prozent und die Zahl der Männer 3,9 Prozent(BMFSFJ, 2020, S. 60 ff.). Minijobs sind an sich schon problematisch zu beurteilen: Neben der meist prekären Arbeitssituation(schlechtes Lohn­niveau, fehlender Urlaub) verhindern sie oftmals, dass Frauen eine eigenständige Alterssicherung aufbauen können und tragen somit zur Altersarmut von Frauen bei. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte außerdem in der Stu­die einen coronabedingten hohen Abgang in die Nichter­werbstätigkeit fest(DIW: Nr. 45/2020, S. 846). Landesbüro NRW