Crashkurs Anti: Diskriminierung in Brandenburg Teil 1 – Gleiche Chancen für alle? ZUSAMMENFASSUNG| 24.11.2021 Potsdam& Online-Talk der FES-Brandenburg Sowohl die Brandenburger Landesverfassung als auch das Grundgesetz verbieten die Benachteiligung oder auch die Bevorzugung verschiedener Bevölkerungsgruppen. In Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg vom 20. August 1992 steht, dass niemand aufgrund der Abstammung, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Diskriminierungserfahrungen gehören jedoch für viele Menschen in Brandenburg zum alltäglichen Leben. Betroffene leiden oftmals unter schwerwiegenden seelischen, beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Belastungen. Was braucht es, um gleiche Rechte und Chancen für alle zu verwirklichen? Wie und wo zeigt sich Diskriminierung? Wie erleben sie die Betroffenen? Was können wir alle dagegen tun? Diese und weitere Fragen diskutierten Dorina Feldmann(Fachstelle Antisemitismus Brandenburg), Patricia Fuentealba(Aktivistin im Bereich Soziales und Migration), Lars Bergmann(Projektleiter des Landesverbandes AndersARTiG e.V. für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans* im Land Brandenburg) und Eva Andrades (Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland) im Rahmen eines (Web)-Talks des Landesbüros Brandenburg der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg der Opferperspektive e.V. am 24. November 2021 in Potsdam und online. Die Veranstaltung diente als Auftakt für die Veranstaltungsreihe„Crashkurs – Anti:Diskriminierung in Brandenburg“.
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Gleiche Chancen für alle? : Zusammenfassung | 24.11.2021, Potsdam & Online-Talk der FES-Brandenburg
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