mulierung des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 vorbereitete. Von 1968 bis 1970 war der in Düsseldorf lebende Rechtsanwalt im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Mitglied der Biedenkopf-Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten über die Zukunft der paritätischen Mitbestimmung anfertigen sollte. Als die Montanmitbestimmung in den 6oer Jahren in vielen ehemals reinen Stahlunternehmen auszufransen begann, musste Spieker an vorderster Front immer wieder ausrücken, um in schwieriger Kleinarbeit Risse zu kitten, neue Schutzzäune zu spannen oder die Interessen der Betriebsräte durch mehrere Gerichtsinstanzen durchzufechten. Die Sicherung und der Ausbau der Mitbestimmung ebenso wie die Humanisierung des Arbeitslebens blieben für ihn ein zentrales Anliegen seiner wissenschaftlichen Arbeit bei den Gewerkschaften, als er von 1976 bis 1994 einer der beiden Geschäftsführer des Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Instituts(WSI) der Gewerkschaften war. Sein Wissen brachte er daneben in zahlreichen Expertenbeiräten und Gremien ein, u.a. im Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft(1979-1992), im Arbeitskreis Wirtschaft und Umwelt beim Landesvorstand der SPD-NRW, im Kuratorium der Hans-Böckler-Stiftung sowie im Expertenbeirat des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel(1978-1992). Von 1996 bis 2002 wirkte er außerdem als Lehrbeauftragter an der Sozialakademie in Dortmund. In allen diesen Aufgabenbereichen, natürlich auch und vor allem als einer der beiden Geschäftsführer des WSI, setzte sich Wolfgang Spieker dafür ein, die Gewerkschaftspolitik durch wissen-
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