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Der Mindestlohn von 12 Euro ist da - und nun? : Ursachen wachsender Durchsetzungsprobleme und Maßnahmen zur Verbesserung
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Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff Der Mindestlohn von 12 Euro ist da und nun? Ursachen wachsender Durchsetzungsprobleme und Maßnahmen zur Verbesserung AUF EINEN BLICK Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro bringt für rund 20 Prozent der Be­schäftigten ein spürbares Lohnplus. Getrübt wird die Entwicklung durch anhaltende Min­destlohnverstöße, die Einfallstore für die Nicht­einhaltung aufzeigen. Maßnahmen für eine bessere Durchsetzung reichen von einer höhe­ren Tarifbindung, effektiveren Kontrollen, mehr unternehmerischer Verantwortung bis hin zu einer erleichterten Selbstkontrolle. Entschei­dend ist zudem eine fälschungssichere Arbeits­zeiterfassung. EINLEITUNG Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 ist eine Erfolgsgeschichte. Obwohl es zu teils zweistelligen Anhebungen der Stunden- und Monatslöhne im unteren Ein­kommensbereich gekommen ist, sind bislang keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung erkennbar(Mindest­lohnkommission 2020). Die Erwerbstätigkeit ist im Trend ge­wachsen und offenbar von anderen Faktoren wie der allge­meinen Konjunkturlage abhängig. Laut Statistischem Bundes­amt(2021) profitieren rund 7,2 Millionen Beschäftigte bzw. knapp 20 Prozent der abhängig Erwerbstätigen von der Erhö­hung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung rechnete in ihrem Gesetzentwurf im­merhin mit rund 6,2 Millionen Beschäftigten. Ähnlich wie bei der Einführung 2015 werden mit dem höheren Mindestlohn insbesondere die Einkommen von Beschäftigten in Ost­deutschland, von gering Qualifizierten, Frauen, Beschäftigten in kleinen Betrieben ohne Tarifbindung, Migrant_innen, be­fristet sowie in Teilzeit und geringfügig Beschäftigten deutlich angehoben(Lübker 2021; Kalina/Weinkopf 2021: 9ff.). Zudem nähert sich der neue Mindestlohn der Niedrig­lohnschwelle(zwei Drittel des Medianeinkommens), die 2021 bei 12,27 Euro lag(Statistisches Bundesamt 2021). Damit kommt Deutschland dem Schwellenwert einesangemesse­nen Mindestlohns ein Stück näher, den die EU in der jüngst verabschiedeten Mindestlohn-Richtlinie bei mindestens 60 Prozent des Medianlohns bzw. 50 Prozent des Durch­schnittslohns angesetzt hat. Ein angemessener Mindestlohn soll Schutz für ein menschenwürdiges Leben bieten, die Bin­nennachfrage stärken, Anreize für Erwerbstätigkeit erhöhen und die Armutsgefährdung trotz Arbeit verringern(Europäi­scher Rat/Rat der Europäischen Union 2022). Getrübt wird die positive Bilanz des gesetzlichen Mindest­lohns durch die hohe Zahl von Beschäftigten, die weiterhin weniger als diesen Mindestlohn erhalten. Nach Berechnungen des DIW erhielten zwischen 1,3 Millionen(nach vertragli­chem Stundenlohn) und bis nahezu 3,2 Millionen(nach tat­sächlichem Stundenlohn) anspruchsberechtigte Personen im Jahr 2017 noch weniger als 8,84 Euro pro Stunde(Fedorets et al. 2019: 487). Auch die Jahresstatistik des Zolls lässt erahnen, dass mit über 120.000 eingeleiteten Strafverfahren bei knapp 48.000 Arbeitgeberprüfungen im Jahr 2021 die Zahl der Ver­stöße gegen Mindestarbeitsbedingungen weiterhin hoch ist (Zoll 2022). Weitere Studien belegen, dass Minijobber_innen und da­mit vor allem Frauen, gering Qualifizierte, Migrant_innen, Beschäftigte in kleinen Betrieben, befristet Beschäftigte, Erwerbstätige mit wechselnden Arbeitszeiten und Einsatzor­ten sowie Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung und fehlender Mitbestimmung besonders von Verstößen be­troffen sind(Bosch et al. 2019; Fedorets et al. 2019). Die Ver­stöße konzentrieren sich zudem in bestimmten Wirtschafts­zweigen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind und besonderen Auflagen(z. B. Mitführungs- und Vorla­gepflicht von Ausweispapieren und wöchentliche Arbeitszeit­aufzeichnung) unterliegen(Bosch et al. 2019; Koch et al. 2018; Glemser et al. 2017). Die Compliance-Probleme offen­baren strukturelle Einfallstore für die Nichteinhaltung von Der Mindestlohn von 12 Euro ist da und nun? FES impuls 1