Matthias C. Kettemann, Martin Müller Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest Welche Herausforderungen warten bei der Umsetzung? AUF EINEN BLICK 2024 erfuhr das europäische Digitalrecht ein substanzielles Update: Neue Regeln für Dienste und Märkte, künstliche Intelligenz(KI) und Daten verändern die Beziehungen zwischen Onlinediensten, Staaten und Nutzenden grundlegend. Unternehmen müssen nun zahlreiche Rechts- und Compliance-Pflichten erfüllen. In der Gesamtschau bringt das den Staaten mehr Einfluss und den Nutzenden ein bedeutendes Plus beim Rechtsschutz – zunächst allerdings nur auf dem Papier. Erst in der Praxis wird sich zeigen, ob das EU-Digitalpaket wirklich ein neues„Grundgesetz“ für das Internet ist. Damit die Gesetze ihre Wirkung entfalten können, muss die behördliche„Durchsetzungsmacht“ gestärkt werden, auch durch die Nutzung neuer innovativer Instrumente. Um verantwortliches Handeln sicherzustellen, müssen Plattformen zudem transparent mit Daten umgehen. Insbesondere der Datenzugang für Forschende ist hier zentral. DAS EUROPÄISCHE RECHT DER DIGITALEN TRANSFORMATION In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union(EU) ihre Haltung gegenüber Plattformen, aber auch digitalen Technologien im Allgemeinen verändert. Nachdem sie jahrelang eine liberale Position zur Förderung von Innovationen eingenommen hatte, verstärkte sie in den letzten Jahren ihre Regulierungsmaßnahmen, um einige der gesellschaftlich sich stärker ausprägenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu bewältigen, wie etwa den Medienwandel und die Verlagerung eines Teils des öffentlichen Diskurses in private, algorithmisch gestaltete Räume. Ein Wendepunkt war die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2016, welche den Beginn einer Reihe neuer Verordnungen markierte, die im Rahmen der Strategie„Ein Europa, fit für das digitale Zeitalter“(Europäische Kommission 2022) inzwischen in Kraft getreten sind. Die einzelnen, für Plattformen besonders relevanten Rechtsakte adressieren verschiedene Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Zum einen werden Problemfelder gesellschaftlicher Natur wie Desinformation, illegale Inhalte, Microtargeting oder Filterblasen adressiert(ohne die kommunikativen Phänomene beim Namen zu nennen, somit großteils auf ihre Effekte hin), zum anderen schädliche Phänomene der Plattformökonomie, zu denen Lock-in-, Netzwerk- und Skaleneffekte gehören(näher Basedow 2021: 218). Im Kern will das neue Plattformrecht die bislang oftmals profitorientierte Plattformmacht(Stichwort: Datenkapitalismus) mit Blick auf das Gemeinwohl begrenzen, Bürger_innenrechte stärken und den Behörden rechtliche Druckmittel an die Hand geben. MEHR TRANSPARENZ UND SICHERHEIT DURCH DEN DSA Im Zentrum des EU-Digitalpakets steht der Digital Services Act(DSA), der zum November 2022 in Kraft getreten, aber erst seit dem 17. Februar 2024 vollumfassend anwendbar ist. Der DSA ist eine Weiterentwicklung der bisherigen E-Commerce-Richtlinie und ersetzt diese teilweise. Das Hauptziel der E-Commerce-Richtlinie war es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der den freien Verkehr von Vermittlungsdiensten innerhalb der EU erleichtert, um Innovation und elektronischen Handel zu fördern. Der DSA basiert jedoch auf einem anderen Ansatz: Er sieht die digitalen Plattformen als verantwortliche Akteure im Kampf gegen problematische Inhalte und legt – weil die Inhalte selbst großteils nicht europarechtlich reguliert werden können – Transparenz- und Verfahrenspflichten hinsichtlich des Umgangs mit diesen Inhalten fest. Zwar gleichen sich E-Commerce-Richtlinie und DSA zunächst in dem Grundsatz, dass Plattformen, aber auch alle Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest— FES impuls 1
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Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest : welche Herausforderungen warten bei der Umsetzung?
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