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Gender Glossar : 100 Begriffe zu Gender
Entstehung
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Elternzeit Zur Betreuung und Erziehung ihrer Kinder können Mütter und Väter die Elternzeit nehmen. Sie steht auch Eltern in Regenbogenfamilien zu. Es ist eine unbezahlte Auszeit: Pro Kind muss der Arbeitgeber das Elternteil auf Wunsch für drei Jahre von der Arbeit freistellen. Weil nicht gearbei­tet wird, gibt es jedoch keinen Lohn oder Gehalt. An seine Stelle tritt das Elterngeld , das aber nur einen Teil ersetzt. Für die Dauer der Elternzeit besteht Schutz vor Kündigung. Im An­schluss kann meist auf den vorherigen Arbeitsplatz zurückgekehrt werden. Selbstständige, mit unbezahlter Haus­und Sorgearbeit Beschäftigte und Studierende haben keinen Anspruch auf Elternzeit, weil sie in keinem Be­schäftigungsverhältnis stehen. Kritik an der Elternzeitregelung bezieht sich darauf, dass Väter nur selten von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. Sie nehmen sich meist nur die sogenannten Väter­monate: Das Elterngeld , das für 12 Monate gezahlt wird, wird um zwei Monate verlängert, wenn der andere Partner ebenfalls Elternzeit nimmt. Den Einkommensverlust gleicht das Elterngeld nur unzureichend aus, mit der Folge der sogenannten Zwei­Monats-Väter. Da die meisten Männer nach wie vor mehr als Frauen verdie­nen, sind und bleiben sie die Haupt ­verdiener in der Familie und gehen nur zögerlich in die Elternzeit. Die Wirkung auf Frauen ist noch weitrei­chender. Die Möglichkeit, für einige Zeit als Arbeitnehmerin auszufallen, mindert die Bewerbungschancen junger Frauen. Zeiten der Kinderbetreuung wirken sich negativ auf ihr berufliches Fortkommen aus. Den Nachteil haben die Familien, schon allein wegen der Einkommenseinbußen. Regenbogenfamilien streben häufig andere, partnerschaftlichere Regelun ­gen an. Erwerbsunterschiede können jedoch auch hier zu einer wenig aus­balancierten Inanspruchnahme von Elternzeit führen. Die bestehende Regelung ist als Steue­rungsinstrument nicht geeignet, eine partnerschaftliche Erwerbs- und Für­sorgearbeit zwischen den Eltern zu bewirken. Zwar ist aus Studien be­kannt, dass Väter grundsätzlich bereit wären, ihre Erwerbsarbeitszeit zu ­gunsten der Familie zu reduzieren. Androhung beruflicher Nachteile, Mobbing am Arbeitsplatz und häufig zu wenig Wissen um die Elternzeit­regelung hält sie davon ab, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Für eine 40 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.