→ Gleichstellung Bei der Gleichstellung geht es um die Angleichung der rechtlichen oder sozialen Verhältnisse vergleichbarer Personen oder Gruppen. War zunächst meist von → Gleichberechtigung die Rede, wird heute das Wort Gleich stellung als der treffendere Begriff verstanden. Dies ist zugleich ein Paradigmen-Wechsel: Gleichstellung meint, dass durch politische Maßnah men und staatliche Vorgaben Benachteiligungen von sozialen Gruppen beseitigt werden. Gleichberechtigung hingegen schafft nur gleiche Startbedingungen rechtlicher Art. Es hat sich gezeigt, dass formale Rechte nicht ausreichend sind, um Ungleich heit zu korrigieren. Der Begriff Gleichberechtigung bezieht sich in der Regel auf die Gleich berechtigung der Frau. Sie ist im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 garantiert. Dennoch bedarf es etlicher Maßnahmen der → Gleichstellungs politik , damit ihre Rechte, Pflichten und Chancen gleichermaßen berück sichtigt werden. Insofern ist die Forderung nach Gleichstellung von Frauen und Männern der weiterführende Begriff. Gleichstellung gilt als Menschenrechtsfrage. Es geht um soziale Gerechtigkeit wie auch um Chancengleichheit. Sie wird als Grundbedingung der Demokratie gesehen und als Indikator für eine am Menschen orientierte nachhaltige Entwicklung. Die Gleichstellung der Geschlechter ist keine Frauenfrage, sondern berührt genauso die Interessen von Männern und die Vielfalt der Ge schlechter. → Demokratie im Ausnahmezustand: Welche Folgen hat die Krise für die Gleichstellung von Frauen und Männern? Maria Wersig, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2020. https://library.fes.de/pdf-files/dialog/16413.pdf 86 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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