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Abschiebungen und Abschiebungshaft : notwendiges Steuerungsinstrument oder bloße Symbolpolitik?
Entstehung
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IMPULS Hannah Franz Abschiebungen und Abschiebungshaft Notwendiges Steuerungsinstrument oder bloße Symbolpolitik? Auf einen Blick Die aktuelle Rückführungspolitik der Bundesregierung setzt stark auf Abschiebungshaft, verfolgt damit je­doch eine Strategie, deren Wirksamkeit und rechts­staatliche Tragfähigkeit begrenzt sind. Statt struk­turelle Vollzugshindernisse zu lösen, erzeugt sie hohe Fehlerquoten, Kosten und Grundrechtsrisiken. Notwen­dig wären eine evidenzbasierte und grundrechtskonfor­me Rückführungspraxis, die mildernde Alternativen stärker berücksichtigt und symbolpolitische Dynami­ken kritisch hinterfragt. Ein Blick auf die historische Entwicklung zeigt: Deutschland ist ein Einwanderungsland und das nicht erst seit der Flüchtlingsschutzkrise 2014/2015. Bereits im vergangenen Jahrhundert war Deutschland regelmäßig Ziel unterschied­licher Migrationsbewegungen, etwa im Rahmen der Ar­beitsmigration und des sich anschließenden Familiennach­zugs der 1950er bis 1970er Jahre oder der humanitär ge prägten Zuwanderung zum Ende des 20. Jahrhunderts (Langenfeld 2017: 15ff.; Oltmer 2016: 51, 80). Damals wie heute folgt allerdings auf einen Anstieg politisch ungewollter Zuwanderung eine Reihe restriktiver Maßnah ­men des Gesetzgebers(Eichenhofer 2017: 126f.; Münch 2014: 78; Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integrati ­on und Migration 2019: 56, 66ff., 91ff.). Und so prägt auch ganz aktuell der Umgang mit hohen Zuwanderungszahlen aus humanitären Gründen(Bundesamt für ­Migration und Flüchtlinge 2025: 5) den gegenwärtigen politischen Kurs. Entsprechend dominierte das Leitmotiv der sogenannten Migrationssteuerung den Bundestagswahlkampf 2025. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Handlungsstrategie der neuen Bundesregierung deutlich erkennen: Zuwande­rung nach Deutschland beschränken und Rückführungen ausweiten. Doch zu welchem Preis? Kritiker:innen bemän ­geln, dass rechtsstaatliche Grundsätze sowie unions- und völkerrechtliche Verpflichtungen zunehmend hinter dem Ziel staatlicher Kontrolle zurücktreten und dadurch men ­schenrechtliche Standards zu erodieren drohen(vgl. Hruschka 2025; Deutsches Institut für Menschenrechte 2025a; Pro ­Asyl 2025; Fischer-Uebler 2025). Diese Entwicklung verweist auf eine migrationspolitische Kontinuität, die sich insbeson ­dere in der Rückführungspraxis manifestiert und damit den analytischen Ausgangspunkt für die folgende Betrachtung von Abschiebung und insbesondere der zu deren Siche ­rung bzw. Vorbereitung eingesetzten Abschiebungshaft bildet. Abschiebungen und Abschiebungshaft 1