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Reformbedarf in der Primärversorgung : für ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegewesen
Entstehung
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die Bewohner:innen der Region und die Leistungserbrin­genden identifizieren können. Dies spricht gegen die Fest­legung auf Flächenmaße, die nicht allgemein bekannt sind. So sind die in den Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemein­samen Bundesausschusses(G-BA) als Grundlage der ärzt­lichen Bedarfsplanung definierten Raumgrößen nach Bun­desinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) also die hausärztlichen Mittelbereiche für die Bevölkerung nicht verständlich, erfahr- oder vermittelbar. Von daher spricht sich das Gremium dafür aus, die jeweils kleinsten Einheiten demokratisch legitimierter Gebietskör­perschaften(Gemeinden, Bezirke, Stadtteile) als Grundlage für Primärversorgungsregionen auszuweisen. Die unter­schiedlichen Einwohnerzahlen und Flächenausdehnungen sind mit der gebotenen Flexibilität in die lokale Ausgestal­tung von PVR zu berücksichtigen. Kleine Gemeinden kön­nen zusammen eine PVR bilden, größere Flächengemein­den können gegebenenfalls je nach Siedlungsstruktur meh­rere PVR ausweisen. Bei rund 11.000 Gemeinden und Städten in Deutschland würde dies durchschnittlich zu 8.000 bis 10.000 Bewoh­ner:innen pro PVR führen. Diese Relation entspricht bei­spielsweise den Einzugsgrößen schwedischer Primärversor­gungseinrichtungen(Blohm 2025), während Finnland auf­grund seiner dünnen Besiedlung eine Größenordnung von 20.000 Bewohner:innen pro PVR als Zielgröße vorgegeben hat(Kringos et al. 2015). Eine Bezugsgröße auf Grundlage von 10.000 Einwohner:innen wird gemäß Bedarfsplanungs­richtlinie von acht hausärztlichen Sitzen abgedeckt eine Größenordnung, die für gegenseitige Unterstützung und Vertretungen begründet ist. Es ist ferner zu beachten, dass fachliche Bedarfe, die in der ersten Versorgungebene für die Bevölkerung erforder­lich sind, nicht mehr physisch präsent in jeder PVR(um­fassend) vorgehalten werden müssen. Unter Nutzung digi­taler bzw. telemedizinischer Angebote können die grund­versorgenden Angebote virtuell zum Teil gleichwertig und oft mit höherer Qualität sichergestellt werden. Ortsunge­bundene digitale Versorgungsoptionen auf der ersten Ebe­ne sind, wie in Frankreich(Deutsches Ärzteblatt 2025a), künftig zu erwarten. Es verbleibt aber ein Bedarf für Präsenzangebote, die kons­tant oder zumindest in verlässlicher Regelmäßigkeit vor Ort vorgehalten werden müssen. 2.3 Definition des Primärversorgungsbedarfs Bevor ein Reformbedarf entlang der aktuellen Gegebenhei­ten diskutiert wird, braucht es Klarheit, was in der Primär­versorgung unabdingbar vorgehalten werden muss. In Er­mangelung einschlägiger Literatur wird auf ein laufendes Projekt verwiesen, das eine Festlegung des ortsnahen Pri­märversorgungsbedarfs(PVB) entwickelt. 4 Der gesundheitliche Primärversorgungsbedarf beschreibt den notwendigen medizinischen, pflegerischen, präventiven und koordinierenden Leistungsanspruch, der kleinräumig und flächendeckend auf der ersten Versorgungsebene vor­gehalten werden muss und für alle Bürger:innen gewähr­leistet sein soll. Dieser am Bedarf ausgerichtete Ansatz orientiert sich aus­schließlich am patientenseitigen Leistungsbedarf und nicht an den heutigen Angebotsstrukturen der ersten Versor­gungsebene und ermöglicht so eine interessens- und be­rufsunabhängige Sicht für eine Neujustierung der Primär­versorgung. Wie bzw. durch wen diese notwendigen Leis­tungen angeboten werden, wird in den Kapiteln 3.3ff. diskutiert. Wesentlichen Anteil an dem Leistungsbedarf werden neben akuten minderschweren Infektionen die in Morbiditätssta­tistiken und Surveys ausgewiesenen chronischen Krankhei­ten mit hoher Prävalenz, psychosozial beeinflusste Krank­heitsbilder sowie die vorwiegend altersbedingte Fragilität haben. Dies ist durch regionale Gesundheitsberichterstat­tung zu spezifizieren. Eine alleinige Ableitung des PVB aus den gängigen Morbi­ditätsstatistiken(Rommel/Ziese 2023; Destatis 2026; Mi­chael et al. 2022) hilft allerdings nicht, da sie vorwiegend auf Abrechnungsdaten beruhen bzw. nur die Inanspruch­nahme der Versorgungsangebote widerspiegeln. Unter-, Fehl- oder Überversorgung würden so als Bias mit abgebil­det. Ob die Gesundheitsstudie zu Nationalen Kohorten (NaKo) validere Daten für die Einschätzung eines PVB vor­legen kann(NAKO o. J.), bleibt abzuwarten. Damit im Zusammenhang steht ein Care- und Case-Ma­nagement als möglichst verbindliche Unterstützungs-, Steuerungs- und Koordinationsfunktion. Die Einbindung in­dividualpräventiver Maßnahmen, aber auch die kontinuier­liche verhältnispräventive Einflussnahme gemeinsam mit anderen Institutionen wird impliziert. Die Verhältnispräven­tion ist nach dem Lebensweltenkonzept stets kleinräumig, also passend zum Konzept der PVR, zu verorten. Bedarfsnotwendige Leistungsangebote auf der ersten Ver­sorgungsebene berücksichtigen insbesondere die Häufigkeit und Breite der Behandlungsanliegen und die Abgrenzung zu einem spezifischen Versorgungsaufwand. Es wurden Er­kenntnisse aus den(wenigen) deutschen Modellversuchen 4 Die Bertelsmann Stiftung initiierte 2024 einen Diskussionsprozess, um den notwendigen Umfang der Primärversorgung zu definieren. Mit der Bestimmung eines Primärver­sorgungsbedarfs soll ein neuer Ansatz in der Reformdiskussion eingeführt und sektoren- und berufsbezogene Denkschemata überwunden werden. Nach einer umfangrei­chen Literaturrecherche wurde eine erste textliche Diskussionsfassung erstellt. Dazu wurden Wissenschaftler:innen aus relevanten Fachgebieten gebeten, Kurzgutachten zur Ausformulierung eines PVB zu erstellen, die in einem gemeinsamen Diskussionsprozess kommentiert und zusammengeführt wurden. Die mittels diesesDelphi- ähn­lichen Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse werden hier präsentiert. Eine weitere Konsolidierung der Ergebnisse wird zurzeit vorbereitet. Der Expert:innenkreis dankt der Bertelsmann Stiftung, diesen Zwischenstand in die aktuelle Reformdiskussion zur Primärversorgung einbringen zu dürfen. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.