Buch 
Sozialstaat und Soziale Demokratie
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Allerdings ist Letzteres zunächst kein Gerechtigkeits-, sondern ein Effizienzargument. Effizienzgründe, gleich welcher Art, sollten aller­dings nicht ausreichen, um den Verfassungsgrundsatz der Achtung der Menschenwürde zu relativieren. Streng genommen dürfte sich die strittige Frage also nur darauf beziehen, ob die Leistungen ausrei­chend sind, um die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu gewährleisten. 3.5 Chancengleichheit Die Chancengleichheit als viertes der hier besprochenen Gerechtig­keitsprinzipien unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den übrigen dreien: Ergebnisgleichheit, Leistungsgerechtigkeit und Bedarfsgerechtigkeit stehen in vielen Situationen im Widerspruch zu­einander. Die Chancengleichheit vereinbart hingegen nicht nur Aspekte der Leistungs- und Ergebnisgleichheit miteinander, in gewisser Weise ist sie sogar die Voraussetzung für die Anwendung dieser beiden Prinzi­pien. Doch der Reihe nach. Zunächst fällt bei dem Begriff der Chancengleichheit auf, dass er an­ders als die vorherigen Begriffe auf eine bestimmte Art von Gütern Bezug nimmt. Es geht bei diesem Prinzip nicht allgemein um die Ver­teilung von Gütern und Ressourcen, sondern explizit um die gleiche Verteilung von Chancen. Anders gesagt: um die Gleichheit der Aus­gangsbedingungen. Wenn diese Gleichheit gewährleistet ist, dann ist auch die darauffol­gende Ungleichheit in der Verteilung von Einkommen, Status und an­deren Dingen gerecht. Das Leistungsprinzip kann angewendet wer­den, denn die Startbedingungen sind für alle gleich. Aber was sind diese Ausgangsbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben, die so­wohl zwischen Menschen wie auch zu verschiedenen Zeitpunkten im Leben eines Menschen zunächst sehr ungleich verteilt sind? Die Un­gleichheit der Chancen ergibt sich zum Beispiel infolge von Unter­schieden in den angeborenen Fähigkeiten, unterschiedlichen Möglich­keiten der Eltern, geschlechtsspezifischen Rollenverteilungen, unter­schiedlichen Bildungs- und Ausbildungswegen. Bei der Chancengleichheit ist man jedoch mit dem Problem konfron­tiert, dass auch einmal herbeigeführte chancengleiche Verhältnisse sich relativ schnell wieder in ungleiche verwandeln können. Moderne Theorien der Chancengleichheit stellen deshalb eineLebenschancen­gleichheit in den Mittelpunkt. Die Gerechtigkeit erfordert nach die­sem Konzept nicht nur einen einmaligen Eingriff des Staates, sondern es bedarf fortlaufender Korrekturen, um sie herzustellen und aufrecht­zuerhalten. Andere Ebene Gleiche Ausgangsbedingungen Immer neue Chancen? 3. Gerechtigkeit im Sozialstaat 31