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Die institutionelle Reform der EU sollte sich auf wenige zentrale Aspekte beschränken
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Analyseeinheit Internationale Politik Arbeitsgruppe Europäische Integration Arbeitspapier Nr. 8 November 1999 Die institutionelle Reform der EU sollte sich auf wenige zentrale Aspekte beschränken November 1999 Die EU wird sich zum fünften Mal erweitern. Man kann noch nicht sagen, wie viele neue Mitgliedstaaten im Verlauf des nächsten Jahrhunderts dazukommen werden. Sicher ist jedoch, daß ihre Zahl dreißig übersteigen und die Erweiterung in Stufen erfolgen wird. Aller Voraussicht nach wird die erste Stufe zwischen 2003 und 2005 genommen werden; dies wird von der Bereitschaft der Union sowie der Beitrittskandidaten abhängen. Es besteht ein generelles Einverständnis darüber, daß die EU vor einer Erweiterung zuerst ihr eigenes Haus in Ordnung bringen muß. Doch die Meinungen sind geteilt über das Ausmaß und den Kern der notwendigen Veränderungen. Der Europäische Rat hat beschlossen, die Reformen auf drei Fragen zu beschränken: auf die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Gewichtung der Stimmen im Rat und die Möglichkeit einer Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen. Im vorliegendem Papier werden für jede dieser drei Fragen Lösungen vorgeschlagen, die bewußt über die üblichen Denkansätze hinausgehen. I. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat Die im Hinblick auf die zukünftige Erweiterung wichtigste Reform betrifft die Entscheidungsverfahren im Rat. Die Beibehaltung der Einstimmigkeitsregel wäre für das Funktionieren der erweiterten Union fatal. Sie würde jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, Gesetzgebungsverfahren oder politische Entscheidungen endlos zu verzögern und die Mehrheit der Mitgliedstaaten zu erpressen. Die Geschichte der EU strotzt von Fällen, in denen wegen der Einstimmigkeitsregel wichtige Dossiers über Jahre hinweg blockiert oder den Mitgliedstaaten kostspielige und schmerzliche Kompromisse aufgezwungen wurden. Daher liegt es im vitalem Interesse der Union, noch vor dem Beitritt weiterer Mitgliedstaaten die generelle Möglichkeit von Abstimmungen durch qualifizierte Mehrheiten zu beschließen. Friedrich-Ebert-Stiftung, Analyseeinheit Internationale Politik, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn Tel.:(xx49.228)883-212 u.-230, Fax:-625; e-mail: kamppetW@fes.de