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Europawahl 1999 : die europäischen Parteien sollten ihre Kandidatinnen/Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission benennen
Entstehung
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ArbeitsgruppeEuropäische Integration Europawahl 1999: Die Europäischen Parteien sollten ihre Kandidatinnen/Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission benennen Sperrfrist: 24. April 1998 Die Europawahl im Juni 1999 kann auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrages die gelebte Demokratie in Europa erheblich stärken. Ein Beitrag dazu wäre, daß die Europäischen Parteien rechtzeitig vor der Europawahl ihre Kandidatin/ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission benennen. Im Vertrag von Amsterdam wird die Stellung des Parlaments und der Präsidentin/des Präsidenten der Europäischen Kommission gestärkt: Sie/Er kann nur noch mit Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt werden; die übrigen Mitglieder der Kommission können nur mit ihrem/seinem Einvernehmen benannt werden; die Kommission übt ihre Tätigkeit unter ihrer/ seinerpolitischen Führung aus; sie/er hat darüber hinaus einen großen Ermessensspielraum sowohl bei der Zuweisung der Aufgaben innerhalb der Kommission als auch bei der Neuordnung dieser Aufgaben. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 bieten die Gelegenheit, diese Aufwertung der Kommissionspräsidentin/des Kommissionspräsidenten durch eine verstärkte demokratische Legitimation zu ergänzen. Sie würde sich ergeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Einigung die Möglichkeit erhielten, indirekt auch über die Person der Präsidentin/des Präsidenten der Kommission abzustimmen. Zu diesem Zweck sollten die europäischen Parteien rechtzeitig vor Beginn des Europawahlkampfes 1999 ihre Favoritin/ihren Favoriten für das Amt des nächsten Kommis­sionspräsidenten benennen. Sie/Er muß nicht Mitglied des Europäischen Parlaments sein oder werden, sollte aber in allen Mitgliedstaaten aktiv am Wahlkampf der entsprechenden Partei teilnehmen. Ein solches Verfahren hätte mehrere Vorteile: Durch eine/einen mit mehr demokratischer Legitimation ausgestattete/n Präsidentin/Präsidenten erhielte die Kommission ein größeres politisches Gewicht. Das würde ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit verbessern und eine Union mit wachsender Mitgliederzahl funktionsfähiger machen. Die Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament würde gestärkt und ein weiterer Schritt zu mehr Demokratie getan. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forschungsinstitut, Abteilung Außenpolitikforschung 53170 Bonn, Tel.:(0228)883-211 und-230, Fax: 883-625; e-mail: kamppetw@fes.de