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Kompetenzausübung, nicht Kompetenzverteilung ist das eigentliche europäische Kompetenzproblem : ein Neun-Punkte-Konzept für die Regierungskonferenz 2004
Entstehung
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Internationale Politikanalyse _______________________________________________________________________________________________________________ Arbeitsgruppe Europäische Integration Arbeitspapier Nr. 10 September 2001 Kompetenzausübung, nicht Kompetenzverteilung ist das eigentliche europäische Kompetenzproblem Ein Neun- Punkte- Konzept für die Regierungskonferenz 2004 Gemessen an den Herausforderungen der Globalisierung und den Anforderungen derger an die Europäische Union sind die EU-Kompetenzen keineswegs zu groß- in einigen Bereichen, z.B. der Außen- und Sicherheitspolitik, sind sie eher zu gering. Diese Frage der Kompetenzverteilung zwischen EU-Ebene und Mitgliedstaaten steht jedoch zu Unrecht im Mittelpunkt der derzeitigen Kompetenz-Debatte. Verbesserungsbedürftig ist in erster Linie die Kompetenzausübung durch die Union. Auch dabei geht es allerdings um Machtverteilung. Auf der Regierungskonferenz 2004 sollten auf der Grundlage einer umfassenden Vorklä­rung der Kompetenzordnung die folgenden Schritte unternommen werden: Verbesserung der bestehenden Kompetenzordnung 1. die vertraglich vereinbarten Kompetenzen verständlicher und sichtbarer machen; 2. die schon im Vertrag angelegten Kompetenzkategorieren benennen(ausschließliche, Richtlinien- und Förderkompetenzen); 3. punktuell streitige, materielle Kompetenzfragen klären. Verbesserung der Kompetenzausübung 4. die Verhältnismäßigkeit einzelner Praktiken von Kommission und Rat überprüfen(die informellen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten an die Kommission, die offene Koordi­nierung des Rates); 5. die Transparenz der legislativen Entscheidungsverfahren erhöhen(insbesondere im Rat). Stärkung der Kompetenzausübungskontrolle 6. den Dialog zwischen den Richtern des EuGH und der nationalen Gerichte stärken(Ge­meinsamer Senat der Obersten Gerichte); 7. eine Kompetenzklage vor dem EuGH mit einer spezifischen Antragsbefugnis des AdR vorsehen; 8. eine ergänzende politische Kompetenzkontrolle durch die bestehenden Organe einführen; 9. eine Kompetenzkontrolle durch politische Verfahren einführen(Berichtsverfahren, Kom­petenzbeauftragter oder Ombudsmann). Friedrich-Ebert-Stiftung, Internationale Politikanalyse in der Abteilung Internationaler Dialog, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn; Internet: http://www.fes.de/indexipa.html