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Afghanistan: Rückblick 2004, Ausblick auf 2005
Entstehung
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Afghanistan: Rückblick 2004, Ausblick auf 2005 Dr. Almut Wieland-Karimi, FES Kabul, Januar 2005 Die Präsidentschaftswahlen im Oktober 2004 bedeuteten einen wichtigen Schritt in Richtung Demo­kratisierung. Am Wahlsieg des Übergangspräsidenten Hamid Karzai hatte niemand gezweifelt er verfügte über die größte internationale Unterstützung und das stärkste Integrationsvermögen. Im Dezember stellte Karzai sein neues Kabinett vor: ein wenig verschlankt, mit vielen American­Afghans und Vertretern aus verschiedenen Provinzen. Insgesamt gibt es mit 27 nun vier Ministerien weniger als vorher. Von der Bevölkerung wurde das neue Kabinett mehrheitlich begrüßt. Ein weiterer Meilenstein bei der Umsetzung des Petersberger Fahrplans zur Demokratie vom Dezem­ber 2001 wurde im Januar mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung gesetzt: diese legt einen sowohl islamischen als auch demokratischen Staat mit einem Präsidialsystem fest. Auf der negativen Seite der Jahresbilanz steht der wachsende Drogenanbau. Die Drogenproduktion soll um 60% gegenüber dem Vorjahr angestiegen sein. Im neuen Kabinett wurde deswegen ein Anti­Drogen-Ministerium eingerichtet. Auch die Sicherheitslage, vor allem im Süden und Südosten des Landes, bleibt angespannt. Bewaffne­te Auseinandersetzungen zwischen islamistischen Gegnern des Friedensprozesses auf der einen und US-amerikanischen und afghanischen Soldaten auf der anderen Seite forderten fast täglich ihre Opfer. Die flächendeckende Umsetzung des Programms für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegrati­on(DDR) konnte einige Fortschritte verzeichnen. Etwa 60% der Privatmilizen wurden entwaffnet. Im Januar übernahm die NATO als Kommandoführerin innerhalb der International Security Assistance Force(ISAF) das Provincial Reconstruction Team(PRT) in Kunduz. Die sog. Sicherheitsinseln in Kunduz und Faizabad im Norden des Landes werden von deutschen Kräften gestellt. Schritt für Schritt zur Demokratie: Die neue Verfassung Seit dem 4. Januar 2004 hat Afghanistan, nun offiziellIslamische Republik Afghanistan ge­nannt, eine neue Verfassung. Diese wurde von einer 502-köpfigen verfassungsgebenden Ver­sammlung( loya jirga)- mit einem Frauenanteil von etwa 20 Prozent- unter großer internationa­ler Anteilnahme verabschiedet. Die loya jirga hatte vom 14.12.2003 bis zum 04.01.2004 ge­tagt. Mit ihrer neuen Verfassung hat sich Afgha­nistan festgelegt, sowohl ein islamischer als auch ein demokratischer Staat mit einem Präsidialsys­tem zu sein, das in weiten Teilen dem US­amerikanischen gleicht. Die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative ist festge­schrieben, wobei das islamische Recht( shariat) nicht explizit als Grundlage erwähnt wird. Je­doch, so der Wortlaut, dürfe keines der afghani­schen Gesetze gegen den islamischen Glauben und islamische Vorschriften verstoßen- dies lässt einigen Interpretationsspielraum offen, der von islamistischen Kräften in der Judikative ausge­nutzt werden könnte. Die Legislative wird aus zwei Häusern bestehen: einem Unterhaus( wolesi jirga) und einem Ober­haus( meshrano jirga). Ersteres ist das einflussrei­chere und in dieses sollen 249 Delegierte direkt gewählt werden- unter ihnen mindestens 64 Frauen, zwei aus jeder der 32 Provinzen. Haupt­aufgabe des Unterhauses oder Parlaments ist die Erarbeitung und Ratifizierung von Gesetzen so­wie die Billigung der Tätigkeiten des Präsidenten. In der meshrano jirga wird eine noch unbe­stimmte Anzahl von ExpertInnen und lokalen Persönlichkeiten vertreten sein, die von Provinz­und Distriktparlamenten sowie vom Präsidenten selbst bestimmt werden. Das Oberhaus verab­schiedet Gesetze, aber deren Entscheidungen über den nationalen Haushalt und Entwick­lungsprogramme können vom Unterhaus umge­stoßen werden. Der Präsident, der für fünf Jahre und nur einmal wiedergewählt werden kann, ist auf der Grundlage dieser Verfassung mit weitrei­chenden Kompetenzen und Verantwortlichkei­ten ausgestattet: Er ist Oberbefehlshaber der Armee, federführend bei der politischen Linie der Regierung und benennt sowohl die Ministe­rInnen des Kabinetts als auch den ersten und 1