Deutschland führen würde. Durch die Reform ist es zwar gelungen, die Zahl der mangels Masse abgelehnten Insolvenzverfahren deutlich zu reduzieren 4 , die Ausgestaltung und Langwierigkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens kommen dieser Intention aber nicht entgegen. Auch an anderer Stelle zeigt sich, dass der Gesetzgeber eine Kultur der Selbständigkeit nicht immer konsequent fördert. So wurde beispielsweise Ende 2001 das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz 5 verabschiedet mit der Konsequenz, dass Unternehmen mit Beginn ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet sind, monatlich ihre Umsatzsteuerzahllast zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen 6 . Dieses ist gerade für neu gegründete Unternehmen eine enorme verwaltungstechnische Belastung. Dass Unternehmertum nicht immer als Bereicherung gesehen wird, spiegelt sich auch in einer Untersuchung des IfM Bonn zum Thema Corporate Citizenship wieder. 7 Rund die Hälfte der befragten Unternehmen beurteilen die Anerkennung und Förderung ihres Engagements durch staatliche Verwaltungsorgane als schlecht. Es sind aber nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, die an einer mittelstandsfreundlichen Kultur zweifeln lassen. Über ein Drittel der Unternehmen sind nicht älter als 10 Jahre und befinden sich somit in einer enorm schwierigen Phase ihrer Existenz. Die„jungen“ Unternehmer müssen sowohl das Wachstum als auch die Sicherung des Unternehmens sowie ihre eigene Nachfolge planen und organisieren, womit komplexe Fragen wie z.B. die Einrichtung von Managementstrukturen verbunden sind. Hinzu kommt, dass andere Wettbewerber neue anfänglich kleine Unternehmen erst nach mehreren Jahren als Konkurrenten wahrnehmen und entsprechend auf die neue Konkurrenz reagieren, wodurch sich der Wettbewerbsdruck auf das Unternehmen verstärkt. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung der nach der Wiedervereinigung neu gegründeten Unternehmen in Ostdeutschland. Obwohl zwar ein breites Angebot an Förderung und Beratung vorhanden ist, bleiben diese Unternehmen häufig auf sich selbst gestellt. Zum einen beziehen sich viele Angebote nur auf Gründungen, was nicht zuletzt daraus resultiert, dass viele Beratungseinrichtungen überhaupt keine Kompetenzen für die komplexen Fragestellungen„erwachsener“ Unter4 Nur die insolventen Unternehmen, die zum Insolvenzverfahren zugelassen werden, haben die Chance, mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen eine Restschuldbefreiung zu erlangen. 5 Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (StVBG)- Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Unternehmen ausschließlich zum Zweck des Vorsteuerbetrugs gegründet und noch im ersten Betriebsjahr wieder liquidiert werden. 6 Die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zieht automatisch die Festsetzung von Säumniszuschlägen nach sich und kann sogar zu einer Schätzung der Umsatzsteuerzahllast durch das Finanzamt führen. 7 Maaß/Clemens: Corporate Citizenship, Schriften zur Mittelstandsforschung Nr. 94 NF, 2002 4
Druckschrift
Wo drückt der Schuh? - Die zehn Hauptprobleme des Deutschen Mittelstands : Expertengespräch, Mittwoch, 4. Dezember 2002 [...] Berlin ; Thesen des Instituts für Wirtschafts- und Politikforschung, IWP, Köln, erstellt im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2002
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