nehmen haben und zum anderen sind geeignete Angebote bei der unübersichtlichen Vielzahl nur schwer zu identifizieren. Lösungsansatz Bestehende und zu verabschiedende Gesetze müssen stärker als bisher auf ihre gründungshemmende Wirkung hin untersucht werden. Es sollte von staatlicher Seite her auch darauf verzichtet werden, Existenzgründer und junge Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen. In diesem Kontext muss überlegt werden, ob die Regelungen zu den bestehenden bürokratischen und liquiditätsverkürzenden Voranmeldungen zur Umsatzsteuer respektive Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für kleine und junge Unternehmen zu ändern sind. 8 Des Weiteren sollten Existenzgründer noch stärker als bisher von der Bedrohung eines lebenslangen Bankrotts befreit und weitere Schritte auf dem Weg von einer Liquidations- hin zu einer Sanierungskultur unternommen werden. Konkret könnte dieses geschehen durch eine Verkürzung der siebenjährigen Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre, einer stärkeren Eigenverwaltung bei Unternehmern, die durch unvorhersehbare Umstände zahlungsunfähig wurden, der Wiedereinführung des Steuerprivilegs für Sanierungsgewinne, die Rückstufung von Forderungsansprüchen der Bundesanstalt für Arbeit bzgl. des Insolvenzausfallgeldes und der Möglichkeit, bestehende Tarifverträge bei KMU im Insolvenzfall mit Zustimmung des Betriebsrates aufzuheben. Für die Unterstützung„erwachsener“ Unternehmen würde sich die Schaffung von Netzwerken zur Beratung durch erfahrene Unternehmer anbieten. Ein bisher zu selten genutztes- Beispiel dafür sind Business Angels. Solche Netzwerke müssen allerdings ein leicht zugängliches und erkennbares Angebot für den Unternehmer haben, da sie sonst mangels Bekanntheit oder mangels Attraktivität nicht wahrgenommen werden. Ein Vorschlag, der insbesondere die Gründungen aus Hochschulen fördern würde, ist die Einführung eines„Familien-BAföGs“. Das Einkommen von selbständigen Jungakademikern reicht häufig nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts aus. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von elterlichen„Ausbildungszuschüssen“ in den ersten Jahren der Selbständigkeit könnte somit die Bereitschaft, auf ein gesichertes Einkommen als Angestellter zu verzichten, erhöhen. 8 Z.B. liegt die Grenze zur Umsatzbesteuerung in Großbritannien bei 50.000£, wobei der Unternehmer im Falle geringerer Beträge wie auch in Deutschland ein Optionsrecht besitzt. 5
Druckschrift
Wo drückt der Schuh? - Die zehn Hauptprobleme des Deutschen Mittelstands : Expertengespräch, Mittwoch, 4. Dezember 2002 [...] Berlin ; Thesen des Instituts für Wirtschafts- und Politikforschung, IWP, Köln, erstellt im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2002
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