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Bosnien und Herzegowina
Entstehung
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Konfliktanalyse Bosnien und Herzegowina, November 2005 1. Einleitung 1.1 Politischer Rahmen Ein Jahrzehnt von der NATO überwachte Abrüstung, Demobilisierung und Umstrukturierung des bosnischen Militärs mögen das bewaffnete Konfliktpotenzial erheblich reduziert haben, die politische Grundkonstellation in Bosnien und Herzegowina(Bosna i Hercegovina/BiH) 1 gleicht heute aber der am Vorabend des Krieges: Nach den ersten freien Wahlen im November 1990 ebenso wie Ende 2005 stellen die drei großen nationalistischen Parteien die meisten Abgeordneten in den Parlamenten von Gesamtstaat, Republika Srpska(RS) und muslimisch-kroatischer Föderation. Wie zum Zeitpunkt der unmittelbar mit dem Kriegsbeginn verknüpften Unabhängigkeit im April 1992 bestimmen Funktionäre der Partei der Demokratischen Aktion(Stranka Demokratske Akcija/SDA), der Serbischen Demokratischen Partei(Srpska Demokratska Stranka/SDS) und der Kroatischen Demokratischen Gemeinschaft(Hrvatska Demokratska Zajednica/HDZ) das politische Geschehen in dem der langen Wiederaufbau- und Stabilisierungsphase nur mühsam entschlüpften Nachkriegsland. An der anhaltenden Dominanz jener politischen Akteure, die den schwersten bewaffneten Konflikt in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg(April 1992 bis Dezember 1995) heraufbeschworen hatten, konnte auch die nach dem Dayton-Friedensschluss im Dezember 1995 aufgebaute internationale Protektoratsverwaltung des Hohen Repräsentanten(Office of the High Representative/OHR) nichts Wesentliches ändern. Nota bene: Die institutionellen Fassaden eines demokratischen Rechtsstaats westlichen Typs, angefangen beim 2003 eröffneten Staatsgerichtshof über die Einrichtung einer zentralen Steuerbehörde bis zur Zusammenlegung der bislang getrennt operierenden Entitätsarmeen, hat die internationale Gemeinschaft weitest gehend errichtet. Nur: Das lokale politische Personal organisiert und rekrutiert sich immer noch nach Kriterien, die seinerzeit propagandistisch zugespitzt Anfang der neunziger Jahre den Weg in den bewaffneten Konflikt ebneten. Denken und Agieren in ethnonationalistischen Kategorien bleibt primär prägendes Merkmal im Schlagabtausch der politischen Klasse. Mangelnde Fähigkeiten sowie fehlender politischer Wille, auf eine komplexe politische und ökonomische Gemengelage sozial adäquat zu reagieren, kommen hinzu. Ungeachtet der stets schwelenden, institutionell jedoch eingedämmten Konflikte scheint Ende 2005 der Sprung von der Wiederaufbau- und State-Building-Phase in Richtung der angestrebten Integration in die Europäische Union formal geglückt. Zum zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Dayton-Friedensvertrages steht das Land vor Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU, dem ersten Schritt auf dem langen Weg zur Vollmitgliedschaft. So betrachtet stimmt das von der maßgeblich EU-geprägten Protektoratsverwaltung im ganzen Land plakatierte MottoVon Dayton nach Brüssel. Angesichts der weit reichenden Vollmachten aber, über die das Büro des Hohen Repräsentanten als alles entscheidende politische Instanz noch verfügt, fragt man sich, ob die bosnischen Eliten wirklich gewappnet sind, die von Arbeitslosigkeit und mangelnden Perspektiven gebeutelte Bevölkerung eigenständig in die lange Phase bis zur Aufnahme in den europäischen Eliteclub mitzunehmen? Vor allem dann, wenn dieBonn Powers 2 des Hohen Repräsentanten tatsächlich einmal auslaufen sollten und Spannungen zwischen den Konfliktparteien entstehen, die eigentlich schon heute per innerem Kompromiss gelöst werden müssten und nicht durch Dekret von Außen. Seriöse Szenarien wie die der Internationalen Balkan­1 Im weiteren, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend: Bosnien 2 Auf der Dayton-Nachfolgekonferenz in Bonn im Dezember 1997 erlaubte der Friedensimplementierungsrat (Peace Implementation Council/PIC) als weisungsgebendes Organ dem Hohen Repräsentanten die Anwendung weitreichender Vollmachten. Diese werden seitdem alsBonn Powers bezeichnet. 3