Konfliktanalyse Bosnien und Herzegowina, November 2005 Entwicklungsstand des derzeit nur rudimentär entwickelten Systems wider. Erhebliche Probleme bei der Sicherung des Legalitätsprinzips durch Justiz, Exekutive und Verwaltung halten an. Neben mangelnder lokaler Initiative sind diese auch auf fehlende Anpassung der internationalen Strategien an die Gegebenheiten vor Ort zurückzuführen. Hinzu kommt die aus Kriegszeiten herrührende Verquickung zumeist nationalistischer politischer Cliquen mit organisierten kriminellen Strukturen: Diese Kräfte haben großes Interesse am Erhalt des Status Quo und durchsetzen öffentliche Einrichtungen ebenso wie die Privatwirtschaft. Der Leiter der inzwischen ausgelaufenen UNO-Mission für Bosnien und Herzegowina (Unmibh), Jacques Klein, hob am Ende seiner Amtszeit 2002 die Vernachlässigung des Aufbaus eines unabhängigen, qualitativ hochwertigen Gerichtswesens als größtes Versäumnis der internationalen Gemeinschaft in der Nachkriegszeit hervor. „Es wäre besser gewesen, man hätte direkt nach Dayton eine Gruppe von ausländischen Juristen damit beauftragt, die sofortige Angleichung des bosnischen Rechtssystems an moderne europäische Standards durchzusetzen. Das hätte keine sechs Monate gedauert. Danach wären alle Richter und Staatsanwälte des Landes in einen sechswöchigen Einführungskurs geschickt worden, um sie mit dem neuen Recht vertraut zu machen und es anschließend anzuwenden – oder, wenn nicht, gefeuert zu werden. Wenn das frühzeitig geschehen wäre, wäre dieses Land heute Lichtjahre weiter als es jetzt ist.“ 7 Auch die im Sommer 2003 von der European Stability Initative(ESI) ausgelöste Debatte um die zu weit gehenden Vollmachten des Hohen Repräsentanten zielt auf die Bedeutung eines funktionierenden Justizsystems für die Vertrauensbildung der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen ab:„Wenn der Hohe Repräsentant gleichzeitig der Ankläger und der Richter von Beamten sein kann, ohne ordnungsgemäßes Verfahren und Berufungsrecht, warum sollten dann die Bosnier Vertrauen in das Gerichtswesen haben?“ 8 Angesichts der weitgehend diskreditierten politischen Klasse könnte eine unabhängige Justiz erheblich zum Rückgewinn von Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen beitragen. Die Arbeit der von vielen als Pilotprojekt verstandenen neuen Kriegsverbrechenskammer am Staatsgerichtshof wird erhebliche Signalwirkung haben: Sollte es den bosnischen Juristen gelingen, den Drahtseilakt zu schaffen, Urteile zu fällen, die am Ende die – qualitativ wie quantitativ sehr ungleich verteilten – Verbrechen von Individuen aller drei Bevölkerungsgruppen berücksichtigen, wäre viel gewonnen. Die herrschende Gerichtspraxis indes sieht anders aus: Erst im Frühjahr 2005 begnadigte das Staatsgericht den wegen Kriegsverbrechen vom Haager Tribunal angeklagten bosnischen Exaußenminister, Jadranko Prlic(HDZ). Nur nach diplomatischer Intervention zog das Gericht den Beschluss gegen den einstigen Präsidenten der autonomen kroatischen Republik Herceg Bosna wieder zurück. 2.1.3 Polizei Ohne eine politisch unabhängige, von ethnonationalistischen Kriterien unbeeinflusste Polizeistruktur werden sich Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Bosnien kaum durchsetzen lassen. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Rückkehr und Integration der mehr als zwei Millionen Flüchtlinge und intern Vertriebenen und den damit verbundenen Konfliktsituationen ist der weitere Aufbau von multiethnischen Polizeikräften ein vertrauensbildender und Konflikt hemmender Faktor. 7 Interview mit dem Autor, 9. Dezember 2002 8 ESI(16. Juli 2003):„After the Bonn Powers”. Eine gute Zusammenfassung der durch das ESI-Papier „Wohlwollende Despoten“ ausgelösten Debatte um das Spannungsverhältnis von lokalem Ownership und Protektoratsregime enthält Balkan Diskurs# 1(2003): Bosnien-Herzegowina: 8 Jahre nach Dayton – Krisen, Kritik und Perspektiven 8
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