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Bosnien und Herzegowina
Entstehung
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Konfliktanalyse Bosnien und Herzegowina, November 2005 politische System bereitet ist, herrschen gerade im NGO-Sektor und anderen zivilgesellschaftlichen Kreisen erhebliche Widerstände und Hemmschwellen vor, die staatlichen Einrichtungen auch tatsächlich zu beeinflussen. Erfahrungen aus anderen Postkonflikt- und Transformationsstaaten zeigen, dass zivilgesellschaftliche Gruppen oft nicht in der Lage sind, die notwendigen Organisationsformen zu entwickeln, um zentrale Staatsfunktionen zu übernehmen. Ein zentraler Ansatzpunkt der politischen Stiftungen muss sein, bei in diesen Sphären tätigen Akteuren ein gesundes Machtbewusstsein zu wecken. Wer die Machtfrage nicht stellt, wird nie in die Lage kommen, politische und gesellschaftliche Prozesse nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Das bereits vorhandene Engagement der FES in diesem Bereich sollte weiter ausgebaut werden, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen in oder an den Schnittstellen zu politischer Verantwortung. Die durch Jahrzehnte autoritärer Sozialisation antrainierte Selbstbeschränkung auf vermeintlich weiche Politikbereiche muss durchbrochen werden. Denn selbst innerhalb des etablierten parlamentarischen Systems Bosniens sind Verhaltensmuster vorzufinden, die jegliche Verantwortung grundsätzlich an die Protektoratsbehörde abschieben. Diese aber ist jenseits rhetorischer Schelte von lokaler Seite nie machtbewusst herausgefordert worden. d) Verfassungsdebatte Die mit dem zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Dayton-Friedensvertrages aufgekommene Debatte um eine Neuordnung der bosnischen Verfassung bietet zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten für die FES. Schließlich eröffnet die langsam an Fahrt gewinnende Diskussion um eine effizientere Gestaltung des aufgeblähten Staatsapparats die Chance, endlich von der Zentrierung auf die so genannten nationalen Interessen der drei Bevölkerungsgruppen weg, hin zu einer bürgerstaatlichen Herangehensweise zu kommen. Von Vorteil für die Ausrichtung von entitätsübergreifenden Seminaren und Veranstaltungen ist außerdem, dass es sich bei der Reform der Dayton-Verfassung um eine unumgängliche Aufgabe handelt. Während Auseinandersetzungen um Versöhnung oder multiethnische Vielfalt oft im luftleeren Raum schweben, weil sie entweder von internationalen Gebern eingebracht oder lediglich von kleinen, marginalisierten Kreisen geführt werden, wird Bosnien ohne neue Verfassung den Anschluss an die EU nicht schaffen. Die Diskussion über die Weiterentwicklung der Dayton-Bestimmungen könnte darüber hinaus der Partizipation bislang nicht am politischen Geschehen beteiligter Gruppen dienen. Auch wenn ein gesellschaftlicher Konsens über die Zukunftsfragen Bosniens noch weit entfernt scheint, beinhaltet die Debatte Elemente, aus denen eine Identität erwachsen könnte, die in Westdeutschland einst als Verfassungspatriotismus bezeichnet wurde. Die bereits bestehende Förderung von bosnischen Journalisten und politischen Analytikern als wichtigen, sozial glaubwürdigen Multiplikatoren könnte der Verfassungsdebatte bedeutende Impulse geben, die nicht wie bislang von Außen generiert sind. So ist die mit maßgeblicher FES-Unterstützung entstandene ‚Working Group Political Analysis ein gutes Beispiel, wie der Transfer von Befugnissen internationaler Organisationen in die Hände bosnischer Akteure erfolgreich funktionieren kann. Das vielfach vorhandene lokale Know How, das in der Dekade Protektoratsherrschaft nutzlos versandete oder in wenig strategisch ausgerichteten NGOs verloren ging, muss stärker ausgeschöpft werden. 5.3 Akteursgruppen Die finanzielle und personelle Konzentration internationaler Geber auf den NGO-Sektor machte bis Ende der neunziger Jahre Sinn. Nach Ende des Krieges, der auf politischer Ebene de facto drei totalitäre Parteienblöcke hervorgebracht hatte, war die Suche nach nichtnationalistisch orientierten Partnern unumgänglich. Wer, wenn nicht die engagierten 29