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Das sicherheitspolitische Umfeld in der DR Kongo
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Das sicherheitspolitische Umfeld in der DR Kongo Pamphile Sebahara Die anstehenden Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo(DR Kongo) haben in den vergangenen Wochen auch in der deutschen Öffentlichkeit für Kontroversen gesorgt. Dabei wurde insbesondere die Sicherheitslage in dem zentralafrikanischen Land diskutiert. Vernachlässigt wurde in dieser Debatte, wie stark Fragen der Sicherheit mit einer umfassenden innerkongolesischen Reform des Sicherheitssektors verknüpft sind. Diese Reform besteht nicht nur aus der Bildung einer neuen nationalen Armee und Polizei, sondern auch aus der Umsetzung von Programmen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung(DDR). Heute stellt die Reform des Sicherheitssektors neben der Organisation der Wahlen bis Ende Juni 2006 eine der größten Herausforderungen der Übergangsregierung dar. Dies auch, weil bei der Bildung einer einheitlichen nationalen Armee und Polizei trotz erster Erfolge erhebliche Verzögerungen zu verzeichnen sind. Dringend erforderlich bleibt eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation im Militärsektor. Deutlich wird zudem, dass das Konfliktpotenzial im Land steigen dürfte, je näher der Wahltermin rückt. Als besonders problematisch erscheint dabei, dass die Konfliktparteien aus Unsicherheit über das Ergebnis der Wahlen bislang zögern, ihre Truppen vollständig in die neue Armee einzubringen. Entscheidend ist hier der politische Wille der beteiligten Akteure. Politischer Rahmen der Reform Die Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo ist in einen politischen Prozess eingebettet. Sie stützt sich im Wesentlichen auf drei Dokumente. Erstens auf dasGlobale und alle Seiten einschließende Überein­kommen, das der Großteil der kongo­lesischen Kriegsparteien am 17. Dezember 2002 in Pretoria unterzeichnete. Dieses Übereinkommen sieht zunächst die Bildung eines Hohen Verteidigungsrates vor, bestehend aus dem Staatspräsidenten, den vier Vizepräsidenten, dem Verteidigungsminister, dem Minister für Inneres, dem General­stabschef der Armee und den General­stabschefs von Heer, Luftwaffe und Seestreitkräften. Dieser Rat wird von Staats­präsident Kabila geleitet und befasst sich unter anderem mit der Bildung einer integrierten Armee und mit Fragen der Verteidigungspolitik. Darüber hinaus stützt sich der Reformprozess auf die am 2. April 2003 ratifizierte Übergangsverfassung der DR Kongo sowie auf dieVerpflichtung von Daressalam, die diejenigen Warlords unterzeichnet haben, die das Übereinkommen von Pretoria nicht unterzeichnet hatten. In diesem Prozessrahmen hat die kongolesische Regierung im Mai 2005 einen Strategieplan zur Reform der Armee verabschiedet. Dieser Plan legt Ziele dar, beschreibt durchzu­führende Maßnahmen, schätzt die für die Umsetzung erforderlichen Mittel und weist den verschiedenen Akteuren ihre Rollen zu. Kernanliegen des Plans ist es, aus geeigneten 1