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Von Migranten zu Bürgern : die Einbürgerungstests in Großbritannien
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Blickpunkt Großbritannien Büro London The Chandlery Office 609 50 Westminster Bridge Road GB London SE1 7QY Tel 00 44 20 77 21 87 45 Fax 00 44 20 77 21 87 46 feslondon@dial.pipex.com www.fes.de/london März 2006 2006 Von Migranten zu Bürgern: Die Einbürgerungs­tests in Großbritannien Jonathan Duke-Evans 140.000 Menschen bewerben sich pro Jahr um die britische Staatsbürgerschaft. Jeder davon muss nachweisen, dass er oder sie auf einem gewissen Niveau Englisch spricht und über Grundkenntnisse über das Leben in Großbritannien verfügt. Bevor man Staatsbürger werden kann, muss man min­destens ein Jahr lang eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis besessen haben. Die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhält man frühestens nach 4 Jahren legalem Auf­enthalt im Land. Dieser Status ist für viele Menschen genug. Die praktischen Vorteile für diejenigen, die darüber hinaus die briti­sche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, sind ein britischer Pass und das vollstän­dige aktive und passive Wahlrecht. Vermut­lich werden viele Bewerber und Bewerbe­rinnen jedoch mehr noch von psychologi­schenNutzenüberlegungen motiviert das Gefühl, zu der Gemeinschaft zu gehö­ren, in deren Mitte man lebt. Und dies kann nur der Besitz der Staatsbürgerschaft ver­mitteln. Neben der Staatsbürgerschaft im Sinne ei­nes legalen Status gibt es natürlich eine zweite Bedeutung, die im Begriff der"akti­ven Staatsbürgerschaft" liegt: Die Vorstel­lung, dass die echte Staatsbürgerschaft so­wohl Pflichten als auch Rechte beinhaltet und Anteilnahme am Leben der Gemein­schaft und ihrer demokratischen Strukturen bedeutet. Die britische Regierung versucht, durch die neuen Einbürgerungstests und de­ren Anforderungen diese beiden Bedeutungen tatsächlich stärker miteinander zu verknüpfen. Es geht darum, ein Gefühl dafür zu erzeugen, dass jemand, der britischer Staatsbürger wird, nicht nur einfach seinen legalen Status verändert, sondern auch einen Anspruch darauf erhebt, am Leben der Nation teilzunehmen. Das aktuelle Reformprogramm geht auf das Jahr 2002 zurück, als das"Nationalitäts-, Einwanderungs- und Asylgesetz" verab­schiedet wurde. Dieses Gesetz definierte die Kriterien für den Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft neu. Bereits vorher exis­tierte die Bedingung, dass Bewerber entwe­der Englisch, schottisches Gälisch oder Wa­lisisch zu sprechen hatten. Jedoch war vor der Verabschiedung des Gesetzes 2002 die Anforderung, Englisch zu sprechen, eine leere Bestimmung: Es gab niemanden, der genauer definiert hätte, welcher Grad an Sprachkenntnissen erforderlich war. In der Praxis wurde die Tatsache, dass der Antrag auf Englisch geschrieben war, als ausrei­chender Beweis angesehen. Das Gesetz von 2002 enthielt vier wichtige Änderungen. Erstens führte es die neue Einbürgerungsfeier ein. Zweitens beendete Jonathan Duke-Evans leitet die Sozialpolitik­Abteilung im Fachbereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft im britischen Innenminis­terium