Blickpunkt Großbritannien Büro London The Chandlery Office 609 50 Westminster Bridge Road GB London SE1 7QY Tel 00 44 20 77 21 87 45 Fax 00 44 20 77 21 87 46 feslondon@dial.pipex.com www.fes.de/london März 2006 2006 Von Migranten zu Bürgern: Die Einbürgerungstests in Großbritannien Jonathan Duke-Evans 140.000 Menschen bewerben sich pro Jahr um die britische Staatsbürgerschaft. Jeder davon muss nachweisen, dass er oder sie auf einem gewissen Niveau Englisch spricht und über Grundkenntnisse über das Leben in Großbritannien verfügt. Bevor man Staatsbürger werden kann, muss man mindestens ein Jahr lang eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis besessen haben. Die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhält man frühestens nach 4 Jahren legalem Aufenthalt im Land. Dieser Status ist für viele Menschen genug. Die praktischen Vorteile für diejenigen, die darüber hinaus die britische Staatsbürgerschaft erlangen wollen, sind ein britischer Pass und das vollständige aktive und passive Wahlrecht. Vermutlich werden viele Bewerber und Bewerberinnen jedoch mehr noch von psychologischen„Nutzenüberlegungen“ motiviert – das Gefühl, zu der Gemeinschaft zu gehören, in deren Mitte man lebt. Und dies kann nur der Besitz der Staatsbürgerschaft vermitteln. Neben der Staatsbürgerschaft im Sinne eines legalen Status gibt es natürlich eine zweite Bedeutung, die im Begriff der"aktiven Staatsbürgerschaft" liegt: Die Vorstellung, dass die echte Staatsbürgerschaft sowohl Pflichten als auch Rechte beinhaltet und Anteilnahme am Leben der Gemeinschaft und ihrer demokratischen Strukturen bedeutet. Die britische Regierung versucht, durch die neuen Einbürgerungstests und deren Anforderungen diese beiden Bedeutungen tatsächlich stärker miteinander zu verknüpfen. Es geht darum, ein Gefühl dafür zu erzeugen, dass jemand, der britischer Staatsbürger wird, nicht nur einfach seinen legalen Status verändert, sondern auch einen Anspruch darauf erhebt, am Leben der Nation teilzunehmen. Das aktuelle Reformprogramm geht auf das Jahr 2002 zurück, als das"Nationalitäts-, Einwanderungs- und Asylgesetz" verabschiedet wurde. Dieses Gesetz definierte die Kriterien für den Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft neu. Bereits vorher existierte die Bedingung, dass Bewerber entweder Englisch, schottisches Gälisch oder Walisisch zu sprechen hatten. Jedoch war vor der Verabschiedung des Gesetzes 2002 die Anforderung, Englisch zu sprechen, eine leere Bestimmung: Es gab niemanden, der genauer definiert hätte, welcher Grad an Sprachkenntnissen erforderlich war. In der Praxis wurde die Tatsache, dass der Antrag auf Englisch geschrieben war, als ausreichender Beweis angesehen. Das Gesetz von 2002 enthielt vier wichtige Änderungen. Erstens führte es die neue „Einbürgerungsfeier“ ein. Zweitens beendete Jonathan Duke-Evans leitet die SozialpolitikAbteilung im Fachbereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft im britischen Innenministerium
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Von Migranten zu Bürgern : die Einbürgerungstests in Großbritannien
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