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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Inhalt Präambel § 1 Allgemeine Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit § 2 Bekanntgabe und Verpflichtung zur Anwendung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis § 3 Forschungskoordination, Konfliktregelung und Qualitätssicherung § 4 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses § 5 Vertrauensperson(Mediator) § 6 Qualität als Bewertungsmaßstab § 7 Sicherung der wissenschaftlichen Ergebnisse § 8 Wissenschaftliches Fehlverhalten § 9 Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten bzw. bei betr. Verdacht § 10 Inkrafttreten Anlagen A. Katalog von Verhaltensweisen, die als wissenschaftliches Fehlverhalten anzusehen sind B. Katalog möglicher Sanktionen bzw. Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten _______ Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen Regeln beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Das Historische Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, das sich zusammensetzt aus dem Archiv der sozialen Demokratie, der Bibliothek und der Abteilung Sozial- und Zeitgeschichte in Bonn sowie dem Museum und Studienzentrum Karl-Marx-Haus in Trier, hat sich am 1. März 2006 auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zurSelbstkontrolle in der Wissenschaft" folgende Regeln gegeben: 1