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EU-Ausgaben für die kommenden sieben Jahre festgelegt : Annahme der finanziellen Vorausschau 2007 - 2013 im Europäischen Parlament
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THEMA AUS BRÜSSEL EU-Office Brussels 38, rue du Tacitume B-1000 Brussels Tel: 00 32 22 34 62 80 Fax: 00 32 22 34 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org EU-Ausgaben für die kommenden sieben Jahre festgelegt Annahme der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 im Europäischen Parlament Mai 2006 Das Europäische Parlament(EP), die EU­Kommission und der Rat haben sich informell auf einen neuen Finanzrahmen von 2007-2013 geeinigt, den das EP nun am 17. Mai 2006 an­genommen hat. Dieses Übereinkommen war nach dem erfolgreichen Finanzgipfel vom De­zember 2005 zunächst fraglich, da das EP um 12 Mrd. Euro höhere Gesamtausgaben veran­schlagt hatte. Der nun gefundene Kompromiss kommt vor allem der Außen- und Sicherheits­politik sowie im Bereich der Lissabon-Ziele den Transeuropäischen Netzen sowie der For­schung und Bildung zugute. Der Gipfelbeschluss vom Dezember 2005 Auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember 2005 einig­ten sich die europäischen Staats- und Regie­rungschefs in einem Kraftakt auf einen Kom­promiss für die künftige Finanzierung der EU von 2007-2013. Nachdem der Erfolg des Gip­fels lange Zeit auf der Kippe stand, galt das Ergebnis schließlich als großer Durchbruch unter Umschiffung des Britenrabatts und fran­zösischer Agrarausgaben sowie mit der De­ckelung der Gesamtausgaben bei 1,045% des europäischen Bruttonationalprodukts. Als Sil­berstreif am Horizont wurde außerdem verein­bart, sich spätestens 2009 mit der Reformie­rung der EU-Finanzen auseinanderzusetzen. Dieser Kompromiss auf Regierungsebene ver­stellte den Blick auf die noch anstehende Um­setzungsphase dieses Beschlusses, die eine Einigung im Trilog zwischen dem Ministerrat, der Europäischen Kommission und dem Euro­päischen Parlament im Rahmen der so ge­nanntenInterinstitutionellen Vereinbarung voraussetzt. So stellte sich das EP im Januar 2006 bei seiner Abstimmung über den neuen Finanzrahmen dem Ratsbeschluss entgegen der Gipfelerfolg vom Dezember war damit erneut in Gefahr. Es drohte die zähe Verzöge­rung der Budgetverhandlungen und schlimms­tenfalls eine nicht mehr fristgerechte Auszah­lung von EU-Fördergeldern ab 2007. Dies hätte zum Beispiel die mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten besonders getroffen. Eine interinstitutionelle Vereinbarung für Planungssicherheit und politische Vision Das Grundprinzip des EU-Finanzsystems beruht von Vertrags wegen auf einem jährlichen Haushaltsverfahren. Seit Ende der 80er Jahre gingen die europäischen Institutionen im Sinne einer besseren Einhaltung der Haushaltsdiszip­lin allerdings dazu über, eine mehrjährige Fi­nanzplanung die Finanzielle Vorausschau in einer interinstitutionellen Vereinbarung zwi­schen Kommission, Rat und Parlament festzu­legen, innerhalb derer die jeweiligen jährli­chen Haushalte beschlossen werden. Die Inter­institutionelle Vereinbarung ist freiwillig, aber für die Dauer ihrer Gültigkeit verbindlich. In der Vorausschau sind der Höchstbetrag und die Zusammensetzung(Ausgabenkategorien) der voraussichtlichen Ausgaben der Gemein­schaft angegeben. Damit besteht eine dop­pelte Obergrenze: zum einen für die Gesamt­ausgaben und zum anderen für die einzelnen Ausgabenkategorien. Dies führt zu einer Stär­kung der Haushaltsdisziplin, der Eindämmung des Gesamtanstiegs der Ausgaben und zu einer ausgewogeneren Abwicklung des Haus­haltsverfahrens. Die Finanzielle Vorausschau ermöglicht darüber hinaus eine langfristige Ausrichtung der EU-Prioritäten. Ein Scheitern der Verhandlungen über die Fi­nanzielle Vorausschau hätte eine Rückkehr zu jährlichen Verhandlungen über den EU­Haushalt geführt, so wie dies die Verträge ur-