THEMA AUS BRÜSSEL EU-Office Brussels 38, rue du Tacitume B-1000 Brussels Tel: 00 32 22 34 62 80 Fax: 00 32 22 34 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org EU-Ausgaben für die kommenden sieben Jahre festgelegt Annahme der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 im Europäischen Parlament Mai 2006 Das Europäische Parlament(EP), die EUKommission und der Rat haben sich informell auf einen neuen Finanzrahmen von 2007-2013 geeinigt, den das EP nun am 17. Mai 2006 angenommen hat. Dieses Übereinkommen war nach dem erfolgreichen Finanzgipfel vom Dezember 2005 zunächst fraglich, da das EP um 12 Mrd. Euro höhere Gesamtausgaben veranschlagt hatte. Der nun gefundene Kompromiss kommt vor allem der Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich der Lissabon-Ziele den Transeuropäischen Netzen sowie der Forschung und Bildung zugute. Der Gipfelbeschluss vom Dezember 2005 Auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember 2005 einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs in einem Kraftakt auf einen Kompromiss für die künftige Finanzierung der EU von 2007-2013. Nachdem der Erfolg des Gipfels lange Zeit auf der Kippe stand, galt das Ergebnis schließlich als großer Durchbruch – unter Umschiffung des Britenrabatts und französischer Agrarausgaben sowie mit der Deckelung der Gesamtausgaben bei 1,045% des europäischen Bruttonationalprodukts. Als Silberstreif am Horizont wurde außerdem vereinbart, sich spätestens 2009 mit der Reformierung der EU-Finanzen auseinanderzusetzen. Dieser Kompromiss auf Regierungsebene verstellte den Blick auf die noch anstehende Umsetzungsphase dieses Beschlusses, die eine Einigung im Trilog zwischen dem Ministerrat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament im Rahmen der so genannten„Interinstitutionellen Vereinbarung“ voraussetzt. So stellte sich das EP im Januar 2006 bei seiner Abstimmung über den neuen Finanzrahmen dem Ratsbeschluss entgegen – der Gipfelerfolg vom Dezember war damit erneut in Gefahr. Es drohte die zähe Verzögerung der Budgetverhandlungen und schlimmstenfalls eine nicht mehr fristgerechte Auszahlung von EU-Fördergeldern ab 2007. Dies hätte zum Beispiel die mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten besonders getroffen. Eine interinstitutionelle Vereinbarung für Planungssicherheit und politische Vision Das Grundprinzip des EU-Finanzsystems beruht von Vertrags wegen auf einem jährlichen Haushaltsverfahren. Seit Ende der 80er Jahre gingen die europäischen Institutionen im Sinne einer besseren Einhaltung der Haushaltsdisziplin allerdings dazu über, eine mehrjährige Finanzplanung – die Finanzielle Vorausschau – in einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und Parlament festzulegen, innerhalb derer die jeweiligen jährlichen Haushalte beschlossen werden. Die Interinstitutionelle Vereinbarung ist freiwillig, aber für die Dauer ihrer Gültigkeit verbindlich. In der Vorausschau sind der Höchstbetrag und die Zusammensetzung(Ausgabenkategorien) der voraussichtlichen Ausgaben der Gemeinschaft angegeben. Damit besteht eine doppelte Obergrenze: zum einen für die Gesamtausgaben und zum anderen für die einzelnen Ausgabenkategorien. Dies führt zu einer Stärkung der Haushaltsdisziplin, der Eindämmung des Gesamtanstiegs der Ausgaben und zu einer ausgewogeneren Abwicklung des Haushaltsverfahrens. Die Finanzielle Vorausschau ermöglicht darüber hinaus eine langfristige Ausrichtung der EU-Prioritäten. Ein Scheitern der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau hätte eine Rückkehr zu jährlichen Verhandlungen über den EUHaushalt geführt, so wie dies die Verträge ur-
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EU-Ausgaben für die kommenden sieben Jahre festgelegt : Annahme der finanziellen Vorausschau 2007 - 2013 im Europäischen Parlament
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