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Eine neue Verfassung für Ecuador? : Eine Analyse des Verfassungsentwurfs
Entstehung
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pÉéíÉãÄÉê=OMMU= Eine neue Verfassung für Ecuador? Eine Analyse des Verfassungsentwurfs = aêK=jáÅÜ~Éä=i~åÖÉêI=cbpJnìáíç = båÇÉ=gìäá=îÉê~ÄëÅÜáÉÇÉíÉ=ÇáÉ=sÉêÑ~ëëìåÖëÖÉÄÉåÇÉ=sÉêë~ããäìåÖ=ÇÉå=båíïìêÑ=Ñ ê=ÉáåÉ=åÉìÉ= ÉÅì~Ççêá~åáëÅÜÉ=sÉêÑ~ëëìåÖK=§ÄÉê=ÇáÉ=ÉåÇÖ äíáÖÉ=^åå~ÜãÉ=ÇÉê=åÉìÉå=j~Öå~=`~êí~=ïáêÇ= båÇÉ=pÉéíÉãÄÉê=Éáå=sçäâëêÉÑÉêÉåÇìã=ÉåíëÅÜÉáÇÉåK aÉê=qÉñí=ÉåíÜ®äí=ëçïçÜä=äçÄÉåëïÉêíÉ=cçêíëÅÜêáííÉ=~äë=~ìÅÜ=ÉêÜÉÄäáÅÜÉ=hêáíáâéìåâíÉI=ÇáÉ=ÉáåÉ= èì~äáÑáòáÉêíÉ=wìëíáããìåÖ=ïáÉ=ÉáåÉ=^ÄäÉÜåìåÖ=ÄÉÖê åÇÉå=â ååíÉåK hêáíáâÉê=ÄÉÑ êÅÜíÉå=ÉáåÉå= ÄÉêÄçêÇÉåÇÉå=®ëáÇÉåíá~äáëãìëK=^ìÅÜ=ÇáÉ=§ÄÉêÖ~åÖëêÉÖÉäìåÖ= Ñ ê=ÇÉå=c~ää=ÇÉê=_Éëí®íáÖìåÖ=ÇÉê=sÉêÑ~ëëìåÖ=áã=oÉÑÉêÉåÇìã=áëí=ìãëíêáííÉåK a~ÖÉÖÉå=ëÉÜÉå=_ÉÑ êïçêíÉê=áã=sÉêÑ~ëëìåÖëÉåíïìêÑ=éçëáíáîÉ=tÉáÅÜÉåëíÉääìåÖÉå=Ñ ê=ÉáåÉ= ëí®êâÉ=_ÉíÉáäáÖìåÖ=ÇÉê=wáîáäÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=~ã=éçäáíáëÅÜÉå=mêçòÉëëK Am 24. Juli 2008 beschloss die Regierungs­mehrheit in der Verfassungsgebenden Ver­sammlung in Ecuador(VV) einen Textentwurf zur neuen Verfassung. Ob der Reformentwurf tatsächlich zur neuen ecuadorianischen Magna Carta wird, hängt jetzt vom Ausgang des für den 28. September vorgesehenen Referendums ab, in dem die Bürgerinnen und Bürger des Landes über den Verfassungstext entscheiden. Die Volksabstimmung wird zeigen, ob die vielfach geäußerte Kritik am Inhalt und Entstehungsprozess der neuen Verfassung von den Wählern als gewichtig genug empfunden wird, um das Projekt des politischen Wandels der Regierung Correas vorläufig zu beenden. So tritt der Textentwurf selbst in den Hintergrund und das Referendum wird faktisch zu einer Abstimmung über die Politik des immer noch recht beliebten Präsidenten Rafael Correa. Im Falle der Zustimmung wird bis zum vollständigen Inkrafttreten der neuen Verfassung und der Neuwahl aller Mandatsträger Anfang 2009 eine kritisch beurteilte Übergangsregelung gelten. Insgesamt manifestiert der Verfassungsentwurf das Bemühen der Mehrheitsfraktionen in der VV, eine sozial gerechte, partizipative und selbst­bestimmte Entwicklung unter Anerkennung der kulturellen Diversität und der historischen Wurzeln des Landes zu fördern. Dabei wurde häufig verfassungsrechtliches Neuland betreten ­so in den Ausführungen zu den Leitbildern der gesellschaftlichen Entwicklung oder zur Gewaltenteilung im Staate. Zwar versuchen die zahlreichen, neueingeführten Grundsätze den komplexen gesellschaftlichen Kontext zu berücksichtigen, die teilweise sehr detaillistische Ausführung der Textbausteine birgt jedoch die Gefahr systemischer Inkonsistenzen und kann in der verfassungsrechtlichen Praxis Kontroversen zwischen den Interessengruppen provozieren. 1