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Die Rolle externer Akteure bei der Bewältigung der "Post Election Crisis" in Kenia
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= Oktober 2008 Die Rolle externer Akteure bei der Bewältigung derPost Election Crisis in Kenia von Fritz Kopsieker Friedrich-Ebert-Stiftung Kenia Bei der Bewältigung derPost Election Crisis in Kenia haben externe Akteure die entscheidende Rolle gespielt. Dabei ist die Internationale Gemeinschaft ein sehr heterogenes Gebilde- obwohl sie beson­ders in Krisenzeiten immer wieder zur Intervention aufgefordert wird, existiert sie in der Regel nicht als koordiniert handelnde Einheit. Zu unterschiedlich sind die Akteure, die ihr zugeordnet werden, und zu verschieden sind oft die Interessen, die diese verfolgen. Worauf begründet sich also der jüngste Erfolg externer Intervention in Kenia und wie nachhaltig ist er? Welche Einsichten für künftige Fälle ergeben sich? Es sollen hier die wichtigsten Einflussgrößen und die Umstände für ihren Erfolg aufgezeigt und bewertet werden. Dabei stellt der Text keine abschließende Analyse des Wirkens aller externen Akteure in Kenia dar. 1. Einführung Ausgelöst durch die äußerst kontroversen Umstände der Verkündung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen am 30. Dezember 2007 und der unmittelbar folgenden Amtseinführung von Mwai Kibaki, kam es in weiten Teilen Kenias zum Ausbruch von Gewalt. Etwa 1200 Men­schen kamen dabei ums Leben und mehr als 300 000 wurden zu Binnenflüchtlingen. Aufgrund des entschiedenen und weitgehend konzertierten Eingreifens externer Akteure einigten sich die politischen Kontrahenten im Februar 2008 auf ein Abkommen zur Teilung der Macht und die Gewalt ebbte ab. Deutliche Warnsignale während Kibakis erster Amtszeit Das erste Postulat des Konfliktmanagements lautet®îÉåíáçå. Externe Akteure können den Ausbruch gewaltsamer Konflikte nicht verhin­dern, wenn die betroffene Gesellschaft nicht selbst belastbare Mechanismen zur Vermeidung von Gewalt und zur friedlichen Regulierung aufweist. Im Falle Kenias ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich Anzeichen für eine ernst­hafte Erosion von Demokratie und Rechtsstaat­lichkeit schon während der ersten Amtszeit von Präsident Kibaki gehäuft hatten. Erinnert sei hier