Wolfgang Merkel Soziale Gerechtigkeit: Theorie und Wirklichkeit Soziale Gerechtigkeit: Theorie und Wirklichkeit Von Wolfgang Merkel Einleitung Die philosophische Beschäftigung mit der Frage der Gerechtigkeit ist fast so alt wie die Philosophie selbst. In der Antike hat Aristoteles als erster eine systematisch entwickelte Gerechtigkeitstheorie vorgelegt und darin zwei grundsätzliche Arten der Gerechtigkeit benannt: die justitia directiva und die justitia distributiva. Erstere bezieht sich auf die Erfüllung von Vertragsverpflichtungen oder den korrigierenden Eingriff zur Schadensgutmachung, letztere zielt auf die„Verteilung von öffentlicher Anerkennung, von Geld und sonstigen Werten, die den Bürgern eines geordneten Gemeinwesens zustehen“. 1 Hier soll nur letztere, die distributive Gerechtigkeit, also die Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich der Güter und Pflichten behandelt werden. Sie erscheint insbesondere in der politischen Diskussion häufig als„soziale Gerechtigkeit“. Ich will im Folgenden drei Fragen stellen, deren Beantwortung dieser Abhandlung auch die Strukur geben sollen: 1. Die normative Frage: Welche regulativen Leitideen sozialer Gerechtigkeit liefert uns die politische Philosophie? 2. Die handlungstheoretische Frage: Welche Gerechtigkeitspräferenzen lassen sich daraus ableiten? 3. Die empirische Frage: Wie gerecht sind die„drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ im Lichte dieser Gerechtigkeitspräferenzen? Damit soll die theoretische Gerechtigkeitsdiskussion mit der empirischen Gerechtigkeitsforschung verbunden werden. 1 Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1130 b 30. www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 19
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