Print 
Soziale Gerechtigkeit: Theorie und Wirklichkeit
Place and Date of Creation
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Wolfgang Merkel Soziale Gerechtigkeit: Theorie und Wirklichkeit Soziale Gerechtigkeit: Theorie und Wirklichkeit Von Wolfgang Merkel Einleitung Die philosophische Beschäftigung mit der Frage der Gerechtigkeit ist fast so alt wie die Philosophie selbst. In der Antike hat Aristoteles als erster eine systematisch entwickelte Gerechtigkeitstheorie vorgelegt und darin zwei grundsätzliche Arten der Gerechtigkeit benannt: die justitia directiva und die justitia distributiva. Erstere bezieht sich auf die Erfüllung von Vertragsverpflichtungen oder den korrigierenden Eingriff zur Schadensgutmachung, letztere zielt auf dieVerteilung von öffentlicher Anerkennung, von Geld und sonstigen Werten, die den Bürgern eines geordneten Gemeinwesens zustehen. 1 Hier soll nur letztere, die distributive Gerechtigkeit, also die Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich der Güter und Pflichten behandelt werden. Sie erscheint insbesondere in der politischen Diskussion häufig alssoziale Gerechtigkeit. Ich will im Folgenden drei Fragen stellen, deren Beantwortung dieser Abhandlung auch die Strukur geben sollen: 1. Die normative Frage: Welche regulativen Leitideen sozialer Gerechtigkeit liefert uns die politi­sche Philosophie? 2. Die handlungstheoretische Frage: Welche Gerechtigkeitspräferenzen lassen sich daraus ablei­ten? 3. Die empirische Frage: Wie gerecht sind diedrei Welten des Wohlfahrtskapitalismus im Lichte dieser Gerechtigkeitspräferenzen? Damit soll die theoretische Gerechtigkeitsdiskussion mit der empirischen Gerechtigkeitsforschung verbunden werden. 1 Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1130 b 30. www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 19