Elisabeth Musch Soziale Demokratie und kultureller Pluralismus Soziale Demokratie und kultureller Pluralismus Von Elisabeth Musch Soziale Demokratie umfasst drei Dimensionen: soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Partizipation. Die im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat garantierten zivilen und bürgerlichen Rechte werden um sozial-ökonomische Grundrechte ergänzt. Zentrales Ziel ist„eine an gesellschaftlich anerkannten Gerechtigkeitsnormen orientierte Gestaltung der gesellschaftlichen Gesamtverfassung“(Meyer 2005: 17). Gerechtigkeitsvorstellungen beziehen sich hier insbesondere auf eine Verringerung sozialer Ungleichheit durch Umverteilung. Um der Realität einer kulturellen Pluralisierung westeuropäischer Gesellschaften gerecht zu werden, muss Soziale Demokratie in der heutigen Zeit allerdings die Dimension kultureller Vielfalt berücksichtigen. Als politisches Instrument kann hier eine Politik der Anerkennung( politics of recognition) gewählt werden, die kulturellen Minderheiten einen besonderen Status zuerkennt. 1 Die praktische Umsetzung einer solchen Politik erscheint jedoch problematisch. Dies zeigte sich u.a. in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden, wo in Folge unerwarteter Segregationseffekte Abstand von einer multikulturell ausgerichteten Politik genommen wurde und deren Integrationspolitiken nun stärker assimilatorisch ausgerichtet sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen, wie Soziale Demokratie und kultureller Pluralismus vereinbar sind und welche Ansprüche Soziale Demokratie an die Gestaltung von kulturellem Pluralismus stellt. Nach einem Problemaufriss werden Überlegungen zum Verhältnis von Sozialer Demokratie und kulturellem Pluralismus angestellt. Darauf folgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik der Anerkennung als Politikinstrument einer kulturell pluralistischen Demokratie. Im Anschluss daran werden die Migrations- und Integrationspolitiken der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union aus Perspektive der Sozialen Demokratie beleuchtet. In einem Ausblick sollen Folgerungen aus den vorab gestellten Überlegungen gezogen werden. 1 Eine Politik der Anerkennung bezieht sich nicht nur auf ethnische, kulturelle und nationale Minderheiten, sondern kann auch Rechte oder Teilhabechancen auf der Grundlage von Gende r oder Homosexualität gewähren(vgl. Fraser 1995). www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 18
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