Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Der EuGH und das soziale Europa Für eine Aufwertung sozialer Grundrechte im EU-Rechtssystem Der Europäische Gerichtshof(EuGH) ist in letzter Zeit mit einigen Urteilen(»Viking«,»Laval«,»Rüffert«) in die Kritik geraten: Der EuGH ordne soziale Grundrechte sowie die Tarifautonomie und das Streikrecht den Wirtschaftsfreiheiten unter. Ein Expertenworkshop der Friedrich-Ebert-Stiftung ist dieser Thematik nachgegangen. Neben einer rechtswissenschaftlichen Analyse der umstrittenen Urteile durch Prof. Dr. Franz Mayer(Universität Bielefeld) nehmen weitere renommierte Rechts- und Politikwissenschaftler Stellung und bewerten die Rechtsstreitigkeiten in Erörterung des Gutachtens aus ihrer Perspektive. Mit der Publikation möchte die FriedrichEbert-Stiftung eine Debatte über die Rolle der EuGH-Rechtsprechung mit Blick auf die Schaffung eines sozialen Europas eröffnen. Sie soll in der Folge um gesellschaftspolitische Kommentare sowie europäische Perspektiven ergänzt werden. Zentrale Fragen in der Debatte: Überschreitet der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen und zerstört die demokratisch legitimierten Arbeits- und Sozialordnungen der EU-Mitgliedsstaaten? Oder geht der EuGH lediglich gegen nationale Egoismen vor und bewegt sich strikt innerhalb des Rechtsrahmens, den die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbst festgelegt haben? Als Konsequenz aus den Urteilen des EuGH bietet sich im Hinblick auf die Schaffung eines sozialen Europas für die Mitgliedstaaten der EU eine Doppelstrategie an: Auf nationaler Ebene könnten z. B. Mindestlöhne eingeführt sowie Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, während auf europäischer Ebene die Aufwertung der sozialen Grundrechte im Rechtssystem der EU auf die politische Agenda gehört. MAI 2009
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Der EuGH und das soziale Europa : für eine Aufwertung sozialer Grundrechte im EU-Rechtssystem
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