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Europäische Dienstleistungsrichtlinie und Beschäftigung in Handwerk und KMU : Beispiel ostbayerische Grenzregion
Entstehung
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November 2009 direkt Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Europäische Dienstleistungsrichtlinie und Beschäftigung in Handwerk und KMU Beispiel ostbayerische Grenzregion 1 Manfred Deiß, Hans Gerhard Mendius 2 1. Zum Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Auf einen Blick Mit dem Auslaufen ihrer Umsetzungsphase Ende 2009 wird die im Dezember 2006 verabschiedete EU-Dienstleistungsrichtlinie sukzessive ihre volle Wirkung entfalten. Zuvor waren durch Interventionen der Gewerk­schaften, aber auch seitens der Handwerks­organisation, einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission erreicht worden. Insbesondere das vorgesehene Herkunftsland­prinzip galt bei der Verabschiedung alsent­schärft. Mittlerweile werden aber doch wieder erhebliche Befürchtungen geäußert. Eine Unter­suchung im Handwerk und bei Klein- und Mittelbetrieben(KMU) in den bayerisch­tschechischen Grenzregionen fragte nach dem Stand der Umsetzung sowie nach Risiken und Chancen, die damit verbunden werden. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie(i. F.Richtlinie) ist es,Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen, so dass im größten Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher den vollen Nutzen aus ihren Möglichkeiten ziehen können. 3 Mit der Richtlinie verbanden sich weitrei­chende Erwartungen: So erhoffte sich das Bundes­wirtschaftsministerium die Erschließung erheblicher, bislang als brachliegend betrachteter Wirtschafts­potenziale; von der EU veranlasste Studien rechne­ten mit bis zu einer Million zusätzlicher Arbeitsplät­ze in der EU, davon wenigstens 100.000 in Deutsch­land. Andererseits erwarten viele Experten vom In­krafttreten keine großen Nachfrageschübe mehr, weil die eigentlich bedeutsamen grenzüberschrei­tenden Wirtschaftsaktivitäten längst stattgefunden haben. Darüber hinaus ist weitgehend offen, welche Konsequenzen sich letztlich für die in den verschie­denen Dienstleistungsbranchen und insbesondere in den Grenzregionen bestehenden Arbeitsplätze er­geben werden. 4 Der Verabschiedung der Richtlinie ging eine jahrelange kontroverse Diskussion voraus. Nicht nur von der Arbeitnehmerseite, sondern auch von den