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Mehr Demokratie wagen - auch in der Wirtschaft : die Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise
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Februar 2010 direkt Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Mehr Demokratie wagen auch in der Wirtschaft Die Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise Felix Hörisch 1 Mehr Demokratie wagen! Nicht nur in der Politik, son­dern auch darüber hinaus in Wirtschaft und Gesell­schaft, ist nicht erst seit Willy Brandt ein zentrales Anliegen der deutschen und internationalen Sozialde­mokratie. Auf einen Blick Infolge der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft und der Rechtsformen von Unter­nehmen wird von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften verstärkt über eine Reform des deutschen Systems der Unternehmensmit­bestimmung diskutiert. Die Unternehmensmit­bestimmung stellt im europäischen Vergleich keinen Sonderweg dar, sondern trägt in vielen Staaten Europas dazu bei, auch Interessen von Arbeitnehmern und Gesellschaft in die Unter­nehmenspolitik einzubringen. Eine Abschwächung der Arbeitnehmermitbestimmung in den Aufsichts­räten von deutschen Unternehmen kann deshalb nicht die Antwort auf die Finanz- und Wirtschafts­krise sein. Die Weiterentwicklung der bestehenden Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat könnte dagegen einen Beitrag dazu leisten, die Unternehmenspolitik deutscher Unternehmen wieder stärker an langfristigen und nachhaltigen Zielen auszurichten. Vom Betriebsrätegesetz 1920 zur fast­paritätischen Aufsichtsratsmitbestimmung Der erste Meilenstein auf dem Weg zur Demokratisie­rung der Wirtschaft in Deutschland war die Einführung des Betriebsrätegesetzes in der Weimarer Republik im Jahr 1920, in dessen Folge zwei Jahre später erstmals Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat deutscher Unternehmen gewählt wurden. 1952 folgte das Be­triebsverfassungsgesetz(seit 2004 Drittelbeteiligungs­gesetz), das die verpflichtende Beteiligung von Arbeit­nehmern an der Unternehmensführung und-kontrolle in Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten vorsieht. Das Drittelbeteiligungsgesetz legt fest, dass in diesen Unternehmen ein Drittel aller Aufsichtsräte von den Arbeitnehmern gewählt wird. 1976 wurde die Unternehmensmitbestimmung(UMB) von der sozialliberalen Koalition in Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten weiter ausgeweitet. In die­sen Unternehmen stellen die Arbeitnehmer und die Anteilseigner jeweils die Hälfte aller Aufsichtsräte, wo­bei der Aufsichtsratsvorsitzende, der im Falle eines Stimmenpatts ein Doppelstimmrecht beanspruchen