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Europäische Rechtspolitik und soziale Demokratie
Entstehung
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Europäische Rechtspolitik und soziale Demokratie ANDREAS FISCHER-LESCANO März 2010 n Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009 ist von einem methodischen Etatismus geprägt. Das Gericht setzt in seiner Mehrheit auf die »Primärräume« der Nationalstaatlichkeit. Soziale Gerechtigkeit ist aber in der trans­nationalen Konstellation nicht durch den Hinweis auf ein nationalstaatliches Ge­staltungsprimat zu erreichen. Nötig ist eine emanzipatorische Rechtspolitik, die die Gleichursprünglichkeit sozialer und demokratischer Rechte auch in einer europäi­schen Sozialunion umsetzt. n Es sind neuartige Verfahrensnormen zu entwickeln, um das Verhältnis von Recht und Politik im europäischen Verfassungsverbund so zu ordnen, dass die integrati­onswesentlichen Entscheidungen nicht durch Gerichte, sondern in demokratischen Verfahren getroffen werden. n Auf nationaler Ebene sollte bei der Revision des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eine konstitutive Beteiligung des Deutschen Bundestags im Rahmen der Ultra-vires­und Identitätskontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeführt werden. n Auf europäischer Ebene sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, die Partizipation der europäischen Öffentlichkeiten, die Europäische Bürgerinitiative und dezentrale Formen der Wirtschaftsdemokratie in Rolle und Funktion zu stärken. n Der Beitritt der EU zur Europäischen Sozialcharta ist zu forcieren. Im Rahmen der Sozialcharta sollte zu dem bestehenden Kollektivbeschwerdeverfahren ein Individu­albeschwerdeverfahren eingerichtet werden. Dies sollte zur Gründung eines Euro­päischen Sozialgerichtshofs führen.