INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Europäische Rechtspolitik und soziale Demokratie ANDREAS FISCHER-LESCANO März 2010 n Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009 ist von einem methodischen Etatismus geprägt. Das Gericht setzt in seiner Mehrheit auf die »Primärräume« der Nationalstaatlichkeit. Soziale Gerechtigkeit ist aber in der transnationalen Konstellation nicht durch den Hinweis auf ein nationalstaatliches Gestaltungsprimat zu erreichen. Nötig ist eine emanzipatorische Rechtspolitik, die die Gleichursprünglichkeit sozialer und demokratischer Rechte auch in einer europäischen Sozialunion umsetzt. n Es sind neuartige Verfahrensnormen zu entwickeln, um das Verhältnis von Recht und Politik im europäischen Verfassungsverbund so zu ordnen, dass die integrationswesentlichen Entscheidungen nicht durch Gerichte, sondern in demokratischen Verfahren getroffen werden. n Auf nationaler Ebene sollte bei der Revision des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eine konstitutive Beteiligung des Deutschen Bundestags im Rahmen der Ultra-viresund Identitätskontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeführt werden. n Auf europäischer Ebene sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, die Partizipation der europäischen Öffentlichkeiten, die Europäische Bürgerinitiative und dezentrale Formen der Wirtschaftsdemokratie in Rolle und Funktion zu stärken. n Der Beitritt der EU zur Europäischen Sozialcharta ist zu forcieren. Im Rahmen der Sozialcharta sollte zu dem bestehenden Kollektivbeschwerdeverfahren ein Individualbeschwerdeverfahren eingerichtet werden. Dies sollte zur Gründung eines Europäischen Sozialgerichtshofs führen.
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