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Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente : Kurzfassung
Entstehung
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Juli 2010 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente Kurzfassung 1 Klaus-Heinrich Dedring, Jörg Deml, Diether Döring, Johannes Steffen, Rudolf Zwiener Auf einen Blick Gemessen an den Zielen der Lebensstan­dardsicherung und der Armutsfestigkeit, haben die Rentenreformen seit 2001 das Alterssicherungssystem in Deutschland deutlich geschwächt. Die Alterssicherung in Deutschland bleibt hinter anderen euro­päischen Ländern zurück. Eine Umstellung, die Lebensstandardsicherung und Armuts­festigkeit innerhalb der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung realisiert, wäre mit einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 27% bis 28% möglich. Mit einem Arbeitnehmerbeitrag von 13,5% bis 14% würden die Arbeitnehmer bei vergleichsweise höherem Sicherungsniveau weniger belastet als bei einem Beitragssatz von 11% zuzüglich mindestens 4% für die private Altersvorsorge. Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit Ein gesetzliches Alterssicherungssystem, das den An­forderungen an einen modernen Sozialstaat genü­gen soll, muss in erster Linie zwei Ziele verfolgen: (1) Lebensstandardsicherung und (2) Armutsfestigkeit. Diese beiden Ziele gelten für jedes Alterssicherungs­system unabhängig davon, ob etwa das Umlage­oder das Kapitaldeckungsverfahren eingesetzt wird, ob die Mitgliedschaft obligatorisch oder freiwillig ist, ob es gleichermaßen für alle Bürgerinnen und Bürger gilt oder berufsständisch orientiert ist oder, ob es aus einem einheitlichen gesetzlichen System oder aus mehrerenSäulen besteht. Von Lebensstandardsicherung kann gesprochen werden, wenn Versicherte, die dem Alterssicherungs­system langjährig als Beschäftigte angehört und Bei­träge gezahlt haben, im Alter und bei Erwerbsunfä­higkeit eine Rente erhalten, die es ermöglicht, den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Lebensstandardsicherung war bis Ende