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Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz - Förderungsgesetz für KMU?
Entstehung
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September 2010 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz Förderungsgesetz für KMU? Markus Sendel-Müller 1 , Marion Weckes 2 Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung im Überblick Auf einen Blick Trotz ihrer Bedeutung als Element der sozialen Gerechtigkeit sowie gesetzgeberischer Initiativen, fristet die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ein Schattendasein in der politischen Diskussion und ist in der unter­nehmerischen Praxis auch wenig anzutreffen. Völlig zu Unrecht, denn die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen kann der zunehmenden Ungleichverteilung von Vermögen in Deutschland entgegenwirken. Darüber hinaus bietet die Mitarbeiterbetei­ligung vielfältige Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen. Das hat der Gesetzgeber erkannt und wollte mit dem Mitarbeiter­kapitalbeteiligungsgesetz von 2009 die Beteiligungsquoten fördern insbesondere im KMU-Bereich. Eine Beteiligung der Mitarbeiter kann auf imma­terielle Weise, z. B. durch Beteiligung an Entschei­dungsprozessen oder durch materielle Beteiligung erfolgen. Im letzteren Fall wird den Charakter der Beteiligung signalisierend häufiger auch von einer finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter gesprochen. In der Praxis wird zwischen einer Erfolgs- und einer Kapitalbeteiligung unterschieden(s. Abb. 1 auf S. 2). Mitarbeitererfolgsbeteiligung Der BegriffErfolgsbeteiligung bezeichnet alle Be­teiligungsformen, bei denen Mitarbeitern zusätzlich zu ihrem Arbeitsentgelt eine erfolgsabhängige Kom­ponente gezahlt wird. Sie eignen sich besonders gut als Einstiegsmodelle in die Mitarbeiterbeteiligung, da sie einfacher als Kapitalbeteiligungen im Unter­nehmen einzuführen sind. Dies führt letztlich dazu, dass Systeme der Erfolgsbeteiligung in Deutschland auch deutlich häufiger vorzufinden sind als Modelle der Kapitalbeteiligung. 3 Am häufigsten findet sich in der betrieblichen Praxis die Gewinnbeteiligung. Bei ihr erhalten die Mitarbeiter in Abhängigkeit vom erzielten Unternehmensergebnis einen bereits im Vorfeld festgelegten Teil dieses Gewinns.